Inhalt: Dezernat Schifffahrt
Dezernat Schifffahrt versteht sich als Partner für die Binnenschifffahrt:
- Dem Dezernat Schifffahrt fällt die Aufgabe zu, durch entsprechende Verkehrsregelungen (insbesondere Erlass von Rechtsverordnungen zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßenordnung und der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung, Erteilen von schifffahrtspolizeilichen Genehmigungen und Erlaubnissen, Erteilen von schifffahrtspolizeilichen Grundsatzverfügungen, Erlassen von Widerspruchsbescheiden, Mitarbeit an der Überarbeitung von Rechtsverordnungen, Genehmigungen von Sondertransporten etc.) die Sicherheit und Leichtigkeit des Binnenschiffsverkehrs sowie die Verhütung von der Schifffahrt ausgehender Gefahren auf den Binnenschifffahrtsstraßen zu gewährleisten.
- Verkehrsregulierende Maßnahmen insbesondere durch die Wahrnehmung der Aufgaben zu den Nachrichtendiensten Wasserstau, Hochwasser und Eis sollen der Binnenschifffahrt helfen, die Wasserstraße als sicheren Transportweg zu benutzen.
- Verkehrsberatende Aufgaben, insbesondere durch das Erstellen von Fachbeiträgen, dienen dem Ziel, die Belange der Binnenschifffahrt zu vertreten.
- Eine zunehmende Rolle kommt der Anwendung des EU-Rechts zu. Insbesondere durch die Zusammenarbeit mit unseren tschechischen und polnischen Nachbarn ist die einheitliche Auslegung und Anwendung von Rechtsvorschriften anzustreben.
- Der Erwerb von Befähigungsnachweisen, d. h. Erteilung, Erweiterung und Erstreckung von Fahrerlaubnissen einschl. Erteilung und Erweiterung von Streckenzeugnissen für die Elbe, Oder, Saale und die Untere Havel-Wasserstraße mit Prüfung werden der Schifffahrt nach einem veröffentlichten Jahresterminplan angeboten. Des weiteren sind ADNR-Bescheinigungen (Nachweis über die erforderliche Sachkunde im Umgang mit Gefahrgut) zu erstellen. Das Ausfertigen bzw. Umtausch von Befähigungszeugnissen für die in- und ausländischen Schifffahrtstreibenden gehören zum Tagesgeschäft.
- Eine enge Zusammenarbeit mit den in unserem Auftrag tätigen Vollzugsbeamten der Wasserschutzpolizei soll dazu beitragen, die Binnenschifffahrtsstraßen sicher zu befahren. Dazu gehört auch die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten. (Aufgaben, wie ständige Aktualisierung des Bußgeldkataloges, Laufendhaltung der nationalen und internationalen Rechtsvorschriften einschl. der in den einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlichten Bekanntmachungen sind unentbehrlicher Bestandteil der Arbeit).
- Die Erhebung von Schifffahrtsabgaben (Fahrgastschifffahrt), das Ausstellen von Erlaubnisurkunden und das Erstellen von Negativbescheinigungen gehören zu den weiteren Aufgaben des Dezernates.
- Ein jährlich herausgegebener Verkehrsbericht stellt die Verkehre an den Schleusen einschl. der Freizeitschifffahrt, die Umschlagszahlen über Kai bzw. in den Häfen und an bestimmten Knotenpunkten dar. Die Aussagen sollen dazu beitragen, Entscheidungen hinsichtlich der notwendigen Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsbedingungen zu treffen.
- Die zweimal jährlich stattfindenden Besprechungen und ständigen Kontakte mit der gewerblichen Schifffahrt dienen dem Ziel, die für das Schifffahrtsgewerbe bestehenden Probleme lösen zu helfen.