Inhalt: Marineanlagen
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Bau und Unterhaltung der Marineanlagen
Die Verpflichtung zum Bau und zur Unterhaltung der wasserbaulichen Anlagen
der Marine durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ergibt sich aus Artikel
87b des Grundgesetzes.
Da die Bundeswehr keine eigene Bauverwaltung hat, ist diese Aufgabe dem Staatlichen Baumanagement des Landes Niedersachen für die hochbaulichen Teile und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für die wasserbaulichen Teile übertragen worden.
Das WSA Wilhelmshaven betreut für die Bundeswehr Objekte in einem Wert von ca. 0,5 Mrd. €. Jedes Jahr werden für die Unterhaltung ca. 5 Mio. € aufgewendet.
Die dafür notwendigen Arbeiten werden vom Sachbereich 4 des WSA wahrgenommen.
Zusätzlich ist das WSA für den Betrieb der Seeschleuse Wilhelmshaven zuständig, der vom Außenbezirk durchgeführt wird.
Übersicht Marinezuständigkeit für Hafengebiete
Ansprechpartner:
Dirk Eickmeyer
Sachbereichsleiter 4
Tel.: 04421/186-340
Fax: 04421/186-108
E-Mail:Dirk.Eickmeyer@wsv.bund.de



