Inhalt: Wasserstraßen
Das Bundeswasserstraßengesetz unterscheidet gemäß §1 zwischen den Binnenwasserstraßen, die dem allgemeinen Verkehr dienen, und den Seewasserstraßen. Bundeswasserstraßen, die nicht dem allgemeinen Verkehr dienen, unterliegen nicht dem Bundeswasserstraßengesetz
Das Wasser- und Schifffahrtsamt Tönning ist für drei Bundeswasserstraßen zuständig:
- die Nordsee
- die Eider und
- die Sorge
wobei man jedoch lediglich die Nordsee als Seewasser- und die Eider als Binnenwasserstraße im Anhang zum Bundeswasserstraßengesetz findet.
Die Sorge hingegen ist eine Bundeswasserstraße, die nicht dem allgemeinen Verkehr dient.