Inhalt: Das Prinzip einer Sparschleuse
Zur Überwindung der Wasserspiegelunterschiede wurden Sparschleusen gebaut. Lediglich im Bereich
der Altmühl und der Regnitz konnten Flussschleusen ausgeführt werden, da dort ausreichende
natürliche Zuflüsse vorhanden sind.
Die Schleusen haben eine Kammerbreite von 12 m, ihre Nutzlänge beträgt 190 m, so dass zwei
Gütermotorschiffe von je 90 m Länge oder ein zweigliedriger Schubverband mit bis zu 190 m Länge und
über 3500 t Tragfähigkeit geschleust werden können.
Die Sparschleusen haben je nach Hubhöhe ein bis drei seitlich terrassenförmig angeordnete
Sparbecken. Durch sie wird der Wasserbedarf der Schleusenkammer bei jeder Schleusung bis zu 60 %
vermindert. Die Restmenge wird der höhergelegenen Kanalhaltung entnommen bzw. in die untere
Haltung abgegeben.
Ein Füll- und Entleerungssystem mit Öffnungen in der Schleusenkammersohle ermöglicht es, dass
die Schiffe während der Schleusung mit einer Hub- oder Senkgeschwindigkeit von bis zu 1,7 m/Min.
ruhig liegen und so die Verkehrssicherheit erhöht wird.