Inhalt: Bootsanmeldung
Die An- oder Ummeldung von Kleinfahrzeugen kann beim WSA Koblenz persönlich, per Post, per Fax oder per E-Mail geschehen.
Sollten Sie den elektronischen Weg bevorzugen, achten Sie bitte darauf, dass Sie alle notwendigen Unterlagen leserlich der E-Mail beifügen. Die E-Mail senden Sie bitte an Schifffahrtsbuero.wsa-ko@wsv.bund.de
Wir benötigen (egal welcher Anmeldeweg benutzt wird) für die Vergabe eines Kennzeichens folgende Unterlagen:
- Ausgefüllter Antrag (siehe Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
- Kopie des Kaufvertrages für das Boot
- Kopie des Kaufvertrages für den Motor
- Kopie Ihres Personalausweises / Reisepasses von beiden Seiten
- die entsprechende Gebühr in Bar oder als einmalige Lastschrifteinzugsermächtigung (Rückseite Antrag)
- die Kopie der Konformitätserklärung für das Boot
Für die Ummeldung eines gültigen Koblenzer Kennzeichens benötigen wir zusätzlich den Original Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen. Nur dann ist eine Ummeldung und die Beibehaltung des Kennzeichens möglich.
Hinweise zur Konformitätserklärung
Seit 2006 benötigen wir für jedes neu anzumeldende Boot, das nach dem 15. Juni 1998 erstmals auf den Markt der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden ist, eine Konformitätserklärung (Sportboot-Richtlinie 94/25/EG; § 3 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten).
Diese Konformitätserklärung ist eine Bescheinigung des Herstellers, dass das Boot nach europäischen Richtlinien gebaut wurde. Zum Nachweis ist am Boot ein sogenanntes "CE-Zeichen" angebracht.
Diese Bescheinigung gibt es für jedes gebaute Boot ab 15. Juni 1998 und wird vom Händler beim Verkauf mit an Sie ausgegeben. Oftmals befindet sich diese Konformitätserklärung im Handbuch oder der Bedienungsanleitung des Bootes. Sollte dies nicht der Fall sein kann diese Erklärung beim Hersteller des Bootes nachgefordert werden.
Bei Jet-Skis wird die Konformitätserklärung ab 01. Januar 2006 gefordert. Dass heißt, dass für alle Jet-Skis, die nach dem 01. Januar 2006 erbaut wurden, eine solche Konformitätserklärung vorzulegen ist.
Bei einem selbstgebauten Boot ist für die Anmeldung ein Foto vorzulegen.
Bei Verkauf Ihres Kleinfahrzeuges schicken Sie bitte dem WSA Koblenz den Original Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen zurück. Geben Sie den Ausweis nicht dem neuen Besitzer mit!
Der neue Besitzer kann das Kleinfahrzeug beim WSA Koblenz unter dem gleichen Kennzeichen wieder anmelden, wenn dem WSA der Original Ausweis vorliegt.
Die Abmeldung eines Kleinfahrzeuges ist gebührenfrei. Wenn eine Abmeldebestätigung gewünscht wird schicken Sie bitte neben dem Original Ausweis auch einen an sich frankierten Rückumschlag für die Bestätigung mit.
Gebühren gemäß (BinSchKostV):
| Bezeichung | Gebühr |
| Neuanmeldung | 18,00 Euro |
| Ummeldung (Unter Vorlage des Original-Ausweises) |
15,00 Euro |
| Eintragung einer Änderung1 (Unter Vorlage des Original-Ausweises) |
10,00 Euro |
| Ausstellung eines Ersatzausweises (mittels schriftlicher Anforderung) |
13,00 Euro |
1 Wohnortwechsel oder Namensänderung (z.B. durch Heirat, Umzug u.ä.) oder technische Angaben des Fahrzeuges (Motorwechsel, Anbauten, etc.)
Muster eines Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen.