Inhalt: Zuständigkeitsbereich
Der Zuständigkeitsbereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes Kiel-Holtenau umfasst:
- den Nord-Ostsee-Kanal von km 49,5 bis km 98,6, d.h. die östliche Hälfte,
einschließlich Audorfer See und Schirnauer See - Borgstedter See mit Enge
- Flemhuder See einschließlich der Bodenablagerungsfläche
- Achterwehrer Schifffahrtskanal
Abb.1: Zuständigkeiten im Bereich der WSD Nord