Inhalt: Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Aufgaben
Anlagen in und an Bundeswasserstraßen bedürfen einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung. "Anlage" bezeichnet einfache Bootsstege genauso wie ganze Häfen. Die Genehmigungen werden auf Grundlage des Wasserstraßengesetzes erteilt. Für Nutzungen der Bundeswasserstraße und der bundeseigenen Grundstücke im Zuständigkeitsbereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes werden Verträge auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches abgeschlossen. Die Überwachung der Einhaltung der in den Genehmigungen genannten Auflagen und Bedingungen erfolgt jährlich, um Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs abzuwenden. Der Außenbezirk Rendsburg überwacht über 120 Genehmigungen und 400 privatrechtliche Verträge.
