Inhalt: Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen
Viele Aktivitäten und Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen benötigen eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung nach § 31 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG).
Zum Beispiel sind die folgenden Anlagen bzw. Maßnahmen in der Regel genehmigungspflichtig
- Anlegestellen (z.B. Ufertreppen, Pontonanlagen, Schwimmstege, Landebrücken, Anlegebrücken, Schiffsanleger)
- Umschlagsanlagen, Lösch- und Ladestellen, Kaianlagen, Uferveränderungen, Ufermauern, Pieranlagen, Werftanlagen, Fähranlagen, Schlengelanlagen für Schiffe und Sportboote
- Schiffsliegeplätze und ihre Einrichtungen, Leitwerke, Dalben, Festmachebojen, Bojenliegeplätze, Bojenplätze, Bootsanleger, Bootslagehallen, Bootsliegeplätze
- Mündungen von Stichhäfen, Uferdurchstiche und andere Abgrabungen
- Unter- und Überführungen (z.B. Brücken, Tunnel, Düker, Rohrleitungen, Kabel und Freileitungen)
- Schwimmende Anlagen wie Wohn-, Restaurations- und Lagerschiffe
- Badeanstalten, Bootsverleihanstalten, Bootshäuser, Helling- u. Schiffshebeanlagen
- Entnahme- und Einleitungsbauwerke
- Einleitungen von Abwasser, Oberflächenwasser
- Baggerarbeiten/Sandumlagerungen (einschließlich Eggen, Wasserinjektionsverfahren)
- Bergungsarbeiten und andere Baumaßnahmen im Bereich der Bundeswasserstraße
- Slipanlagen, Sportbootanlagen, Sportboothäfen, Spundwände
- Brückenprüfungen
Ihre geplante Maßnahme zeigen Sie bitte beim zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt schriftlich mit. Die Anzeige muss enthalten:
1. den vollständigen Namen und den Wohnsitz des Unternehmens (bei juristischen Personen und Personenvereinigungen ihren Sitz),
2. Art, Umfang und Zweck der beabsichtigten Maßnahme,
3. die Unterschrift des Unternehmers oder seines Bevollmächtigten.
Das Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau ist zuständig für den Bereich Nord-Ostsee-Kanal (NOK) km 49,46 (Abgrenzung zum Zuständigkeitsbereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes Brunsbüttel) bis 98,637 (Einmündung in die Ostsee, Kieler Förde, Verbindungslinie zwischen den Einfahrtsfeuern in Kiel-Holtenau) mit Flemhuder See (FhS),Stichkanal Achterwehrer Schiffahrtskanal (AwK)
Weitere Auskünfte zu strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigungen erteilen wir Ihnen gern. Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Wasserstraßenüberwachung ist:
Frau Reinack
Tel. 0431 - 3603 440
Zentrale E-Mail Anschrift: WSA-Kiel-Holtenau@wsv.bund.de
Senden Sie bitte Ihren urschriftlich unterschriebenen Antrag mit den Unterlagen an das
Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau
Schleuseninsel 2
24159 Kiel
Für eine persönliche Abgabe Ihres Antrages erreichen Sie uns am besten nach vorheriger Terminabsprache.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Anfrage per E-Mail nicht als Antrag gelten kann.