Inhalt: Schutz- und Sicherheitshafen Kiel-Holtenau

Abb. 1: Tiessenkai vom Leuchtturm gesehen
Der Schutz- und Sicherheitshafen Kiel-Holtenau, auch Tiessenkai genannt, hat eine Kailänge von 280 m bei einem zugelassenen Tiefgang von 4,50 m bei Mittelwasserstand Ostsee. Er befindet sich von See kommend auf der Steuerbordseite unmittelbar hinter dem Leuchtturm Kiel-Holtenau vor der „kleinen Schleuse“. Kleinere Schiffe, da kein ISPS-Hafen, können dort festmachen, um bei ungünstigen Wetterverhältnissen Schutz zu suchen.
In den Sommermonaten wird dieser Hafen überwiegend von Traditionsseglern genutzt, die von hier aus ihre Segeltörns in die Ostsee starten. Von Mai bis Oktober starten von dort an jedem Wochenende Schiffe der SFK-Flotte zur Hafenrundfahrt.
Der Schutz- und Sicherheitshafen Kiel-Holtenau ist nicht für das Liegen von Sportbooten geeignet, da sich dort keine geeigneten Festmachmöglichkeiten befinden und das Liegen für kleinere Boote dort unruhig sein kann. Für Sportboote stehen Gastplätze am Anleger auf der Nordseite des Entwässerungssieles – längs der Kanalstraße (Platanenallee) auf der Holtenauer Seite zur Verfügung.
Schiffsmüll sowie geringe Mengen an Altöl können im Schutz- und Sicherheitshafen entsorgt werden. Die Versorgung mit Trinkwasser und Elektrizität ist hier in den Sommermonaten begrenzt möglich. Das Büro des Hafenmeisters erreicht man zu den Dienstzeiten unter der Telefonnummer: 0431-36 38 30 oder der Mobilfunknummer 0170-33 80 648.
Abb. 2: Tiessenkai
Der Yachthafen Kiel-Holtenau (Anlegesteg für Gastlieger)
Für Sportboote, die den NOK befahren wollen oder aus dem NOK nach See fahren, gibt es in unmittelbarer Nähe der „kleinen Schleuse’“ den Anlegesteg für Gäste, an dem für maximal 4 Tage festgemacht werden kann. Die Gastplätze befinden sich – von See kommend – vorbeifahrend am Leuchtturm Kiel-Holtenau und Tiessenkai auf der Nordseite des Entwässerungssieles längs der Kanalstraße (Platanenallee) auf der Holtenauer Seite. Aus der Schleuse kommend liegen die Gastplätze auf der linken Seite. An dem Innen- und Außensteg kann nur längsseits festgemacht werden, wobei der Außensteg für das Festmachen von Sportbooten wenig geeignet ist.
Die Liegeplätze auf der Schleuseninsel sind vermietet. Dies ist ein nichtöffentlicher Betriebsbereich auf dem Schleusengelände. Das Liegeverbot (Nr. A.10 SeeSchStrO) ist gut sichtbar durch Schilder ausgewiesen.
Am Gastliegesteg befinden sich auch alle Sanitäranlagen für Damen und Herren. Der Zugangscode ist bei dem Hafenmeister zu erfragen. Die Trinkwasserversorgung ist hier nur eingeschränkt möglich, es befindet sich ein Anschluss vor dem Zugang zum Sanitärbereich der Herren. Eine Versorgung mit Elektrizität ist nicht möglich. Für die Entsorgung von Altöl befindet sich eine Altölauffanganlage oberhalb vom Yachthafen.
In unmittelbarere Nähe des Hafens gibt es verschiedene Einkaufsmöglichkeiten sowie Restaurants und Schiffercafe. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind Innenstadt, Bahnhof, Fähren sowie Umland zu erreichen.
Im Schaukasten am Gastliegesteg befinden sich Informationen zu Liegegebühren, Kanalgebühren, Bunkermöglichkeiten, Servicewerkstätten sowie wichtigen Bekanntmachungen für Seefahrer.
Die Liegegebühren können zu den Dienstzeiten im Büro des Hafenmeisters oder am Steg, wenn der Hafenmeister seinen Rundgang macht, entrichtet werden. Das Büro des Hafenmeisters befindet sich am Tiessenkai – Richtung Leuchtturm Holtenau. Telefonisch ist der Hafenmeister unter der Telefonnummer 0431-363830 oder 0170-33 80 648 zu erreichen.
Abb.3: Der Yachthafen Kiel-Holtenau

Abb.4: Der Yachthafen Kiel-Holtenau