Inhalt: Eisenbahnhochbrücke Rendsburg

Abb. 1: Die Eisenbahnhochbrücke
Die Eisenbahnhochbrücke Rendsburg wurde in den Jahren 1911 - 1913 erbaut. Seit dem Jahr 2001 wird die Brücke einer Grundinstandsetzung unterzogen.
Die Grundinstandsetzung umfasst alle Bereiche der Brücke: die Rampenbrücken mit den Pfeilern (51 Stück) und den darauf liegenden kurzen (51 Stück) und langen Überbaupaaren (54 Stück), das Schleifenbauwerk und auch die Kanalbrücke. Die Arbeiten zur Grundinstandsetzung an dieser Brücke mit insgesamt 2.486 m Länge, einer Höhe von 66,70 m und einer Anstrichfläche von 240.000 m² (dies entspricht der Wasseroberfläche des Kanals von der Eisenbahnhochbrücke bis ca. 100 Meter vor dem Fahrzeugtunnel (rund 1,7 Kilometer) dauern derzeit noch an.
Das Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau ist eine Behörde der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und gehört zum Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung. Die WSV ist Eigentümerin der Eisenbahnhochbrücken am Nord-Ostsee-Kanal, die Deutsche Bahn AG ist Nutzerin der Brückenverbindung und betreibt den Schienenweg auf der Strecke.
Rund 20 Mitarbeiter (Ingenieure, Techniker, Bauaufseher und Zeichner) sind im Zuge der Baumaßnahmen für Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung eingesetzt.

Abb. 2: Ein Blick über die Gleise
In dem Grundinstandsetzungsprogramm, das auch noch in den nächsten Jahren an der Brücke fortgesetzt wird, wird in Abschnitten der vorhandene Korrosionsschutz der Stahlbauteile entfernt und ein neuer 4 lagiger Korrosionsschutzanstrich aufgebracht. Gleichzeitig werden Stahlbauteile, denen die Korrosion von 90 Jahren zu sehr zugesetzt hat, ausgetauscht. Hierbei werden zwar die vorhandenen Niete durch Schrauben ersetzt, dadurch ändert sich glücklicherweise der allen Rendsburgern bekannte Charakter und Charme der unter Denkmalschutz stehenden Hochbrücke nicht. Da alle Arbeiten unter Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebs, des Betriebs der Schwebefähre und natürlich bei ständigen Schiffspassagen unter der Brücke durchgeführt werden, bedarf dies einer besonderen Berücksichtigung bei der Durchführung der Baumaßnahmen.