Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck

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Inhalt: Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen

Wegen der starken Verkehrszunahme bei den Kleinfahrzeugen sieht der Gesetzgeber eine Neuregelung seit 1995 vor. Danach besteht für Kleinfahrzeuge mit einer Länge unter 20 Metern Kennzeichnungspflicht.

Einzelheiten zu der Kennzeichnungspflicht finden Sie im Merkblatt

Zu Ihrem Antrag hätten wir gerne von Ihnen:

Die Kennzeichnungspflicht findet auch Anwendung auf Seeschifffahrtsstraßen nach der See-Sportbootverordnung, siehe Regelungen für das Fahren mit Wassermotorrädern auf Seeschifffahrtsstraßen.

Nehmen Sie bei Fragen für die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen gern Kontakt zu uns auf:

Frau Krüger
Tel. 0451 - 6208 362
Tel. 0451 - 6208 0 Zentrale

E-Mail tanja.krueger@wsv.bund.de

Herr Stau
Tel. 0451 - 6208 361
Tel. 0451 - 6208 0 Zentrale

E-Mail ruediger.stau@wsv.bund.de

Frau Kühl
Tel. 0451 - 6208 363
Tel. 0451 - 6208 0 Zentrale

E-Mail madlen.kuehl@wsv.bund.de

Besuchen Sie uns oder senden Sie Ihren Antrag.

Für eine persönliche Abgabe des Antrages erreichen Sie uns am besten nach vorheriger Terminabsprache oder zu unseren Geschäftszeiten.


Information - Antrag
PDF
Kennzeichnung Kleinfahrzeuge - Merkblatt
Kennzeichnung Kleinfahrzeuge - Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens