Inhalt: Aufgaben
Der Bund ist Eigentümer der Bundeswasserstraßen. Er verwaltet sie durch eigene Behörden und nimmt die staatlichen Aufgaben der Binnenschifffahrt und der Seeschifffahrt wahr . (Artikel 87 und 89 des Grundgesetzes)
Die Tätigkeit der WSV beruht im wesentlichen auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:
- Bundeswasserstraßengesetz
- Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
- Seeschifffahrtsaufgabengesetz
Gewährleistung eines sicheren Verkehrsweges
- Unterhaltung der Bundeswasserstraße Elbe und ihrer Nebenflüsse (u.a. Peilwesen, Gewässerkunde, Baggerei, Strombau)
- Setzen, Betrieb und Unterhaltung von schwimmenden und festen Schifffahrtszeichen (Tonnen, Leuchttürme) zur Kennzeichnung des Schifffahrtsweges Elbe
- Gefahrenabwehr zur Erhaltung des Verkehrsweges Elbe und ihrer Nebenflüsse in einem für die Schifffahrt erforderlichen Zustand (Strompolizei)
Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
- Betrieb des Verkehrssicherungssystems Elbe mit einer Landradarkette und einer Verkehrszentrale zur Ordnung und Überwachung des Schiffsverkehrs
- Schifffahrtspolizei nach Seeschifffahrtsstraßenordnung