Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg

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Inhalt: Beweissicherung

Die Fahrrinnenanpassung betrifft zwei Planungs- und Genehmigungsverwaltungen. Der weitaus größte Teil der Tideelbe zwischen dem Wehr Geesthacht und der Elbmündung, der sowohl im Zuge der Maßnahmenplanung zu untersuchen war, als auch jetzt im Rahmen der Beweissicherung zu betrachten ist, betrifft den Aufgabenbereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Beteiligt sind hier die Wasser- und Schifffahrtsämter Cuxhaven, Hamburg und Lauenburg. Der Ausbau und die Unterhaltung der Elbe auf hamburgischem Staatsgebiet ist dagegen an die Freie und Hansestadt Hamburg delegiert ("Delegationsstrecke"). Zuständig ist hier das Amt Strom- und Hafenbau der Hamburger. Vor diesem Hintergrund gibt es für die Maßnahme "Fahrrinnenanpassung" zwei Planfeststellungsbeschlüsse: Den der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord, Kiel, vom 22. Februar 1999 und den nur die Delegationsstrecke betreffenden der Planfeststellungsbehörde des Amtes Strom- und Hafenbau Hamburg vom 4. Februar 1999.

Beide Beschlüsse enthalten zahlreiche Auflagen zur Beweissicherung, die aber weitestgehend gleichlautend formuliert sind. Aus diesem Grund werden von den zuständigen Ämtern im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens gemeinsame Berichte vorgelegt, genau wie es bei der Planung der Maßnahme eine gemeinsame Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) gab. Es ist vorgesehen, die Beweissicherungsberichte zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe im jährlichen Rhythmus zu erstellen und herauszugeben

Die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe wurde durch die Beschlüsse der WSD Nord vom 22. Februar 1999 sowie des Amtes Strom- und Hafenbau vom 4. Februar 1999 planfestgestellt. Grundlage für die Genehmigung der Maßnahme waren u. a. die Ergebnisse einer umfangreichen Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU), in der die erwarteten Wirkungen des Fahrrinnenausbaus auf die UVPG-Schutzgüter dargelegt wurden. Die prognostizierten Auswirkungen der Fahrrinnenanpassung bildeten die Basis für die Ermittlung des Eingriffsumfangs und der Bestimmung des zur Kompensation der Ausbaufolgen notwendigen Ausmaßes von ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Obwohl die Folgewirkungen des Fahrrinnenausbaus in der UVU eingehend und auf Grundlage modernster Methoden von einem interdisziplinären Gutachterteam ermittelt wurden, blieb angesichts der vielfältigen Wechselwirkungen zwischen biotischen und abiotischen Parametern im komplexen hydrographischen System der Unter- und Außenelbe, die oftmals noch Gegenstand der Forschung sind, bezüglich des exakten Ausmaßes der Auswirkungen eine gewisse, unvermeidbare Restunsicherheit. Diesem Umstand wurde in der UVU u.a. dadurch Rechnung getragen, dass bei der Ermittlung des Eingriffsumfangs grundsätzlich von "auf der sicheren Seite liegenden" worst-case-Prognosen ausgegangen wurde. Das in den Planfeststellungsbeschlüssen angeordnete Beweissicherungsprogramm dient vor diesem Hintergrund dazu, mögliche maßnahmenbedingte Abweichungen von dem in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung festgestellten Eingriffsumfang zu ermitteln.

Die in den Planfeststellungsbeschlüssen enthaltenen Auflagen zur Beweissicherung betreffen sowohl abiotische Kenngrößen, wie z.B. Wasserstände, Strömungen, terrestrische sowie aquatische Topographie und Wassergüteparameter (Schwebstoffe, Sedimente, Sauerstoff) als auch biotische ("ökologische") Untersuchungsinhalte, die sich auf die terrestrische und aquatische Flora und Fauna des Betrachtungsgebietes beziehen, wie z.B. Makrozoobenthos und Ufervegetation.

Probenahme für Untersuchungen zum Makrozoobenthos
Probenahme für Untersuchungen zum Makrozoobenthos

Nach den Erkenntnissen aus der UVU reagieren die zu betrachtenden Parameter unterschiedlich schnell auf die durch die Fahrrinnenanpassung bedingten Veränderungen. Damit auch mögliche "Langzeitfolgen" des Fahrrinnenausbaus erfasst und dokumentiert werden können, ist für das Beweissicherungsprogramm zunächst ein Zeitraum von 10 bis 15 Jahren (je nach Untersuchungsparameter) vorgesehen. Ein Teil der im Zuge der Beweissicherung vorzunehmenden Untersuchungen betrifft das gesamte Untersuchungsgebiet der Umweltverträglichkeitsuntersuchung, d.h. die Tideelbe von Geesthacht bis zur Mündung, inkl. aller tidebeeinflussten Nebenflüsse bis zur jeweiligen Tidegrenze, während einige Parameter nur in Teilen des Untersuchungsgebietes zu erheben sind.

Unabdingbare Voraussetzung für eine Erfassung möglicher Veränderungen der Umwelt ist in jedem Fall eine umfassende und detaillierte Aufnahme des IST-Zustandes der o. a. biotischen und abiotischen Kenngrößen im Untersuchungsgebiet, wie sie sich vor der Durchführung des Fahrrinnenausbaus darstellten. Zum Teil konnte diesbezüglich auf die im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung in den Jahren 1992 bis 1998 erhobenen Umweltdaten zurückgegriffen werden, zum Teil mussten aber auch umfangreiche neue Erhebungen verschiedener Parameter vorgenommen werden. Letzteres gilt insbesondere im Hinblick auf eine flächendeckende und hochgenaue Aufnahme der Topographie des Betrachtungsgebietes, sowohl was die (terrestrischen) Vorlandflächen als auch die umfangreichen (aquatischen) Watt- und Wasserflächen im Untersuchungsgebiet anbelangt.

Digitales Geländemodell der Ablagerungsfläche Twielenfleth
Digitales Geländemodell der Ablagerungsfläche Twielenfleth

Sämtliche Datengrundlagen der Beweissicherung sind in der zentralen Datenbank der Datensammelstelle zusammengefasst. Sie sind zugänglich über das Internet unter der Adresse:

http://www.portal-tideelbe.de

Ansprechpartner: Frau K. Grünwald Tel: 040 / 44110-304 E-Mail: Katrin.Gruenwald@wsv.bund.de