Inhalt: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Der von der Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg (WSA Hamburg) – und von der Freien und Hansestadt Hamburg, Wirtschaftsbehörde, Amt Strom und Hafenbau als Träger des Vorhabens (TdV) unter dem 18.07.1997 einheitlich vorgelegte Plan für die Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe von km 638,9 bis km 747,9 einschließlich der Hamburger Delegationsstrecke wurde gemäß §§ 14 ff Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) mit beschriebenen Änderungen und Ergänzungen im Einvernehmen mit den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg im Februar 1999 planfestgestellt. Die im Landschaftspflegerischen Begleitplan beschriebenen Maßnahmengebiete Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch, Hetlingen/Giesensand und Spülfeld Pagensand wurden mit entsprechenden Auflagen und geringen Änderungen planfestgestellt. In den Maßnahmengebieten Belumer Außendeich und Stör-Mündungsbereich konnten nicht alle vorgesehenen Kompensationsflächen erworben werden, so dass sich der Beschluss mit entsprechenden Auflagen nur auf die erworbenen Teilflächen bezieht. Der Planfeststellungsbeschluss fordert den TdV daher zu weiterem Grunderwerb auf, der inzwischen abgeschlossen ist. Auf der niedersächsischen Seite wurden 654,3 ha und auf der schleswig-holsteinischen Seite 750,71 ha für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erworben.
Die zusätzlichen Maßnahmengebiete Hullen, Allwördener Außendeich, Stör-Hodorf, Haseldorfer/Wedeler Marsch und Vaaler Moor werden in ergänzenden landschaftspflegerischen Begleitplan detailliert beschrieben, Kompensations- und Entwicklungsziele differenziert festgelegt sowie landschaftspflegerische Maßnahmen abgeleitet. Alle zusätzlichen Gebiete liegen in den mit den Ländern abgestimmten Suchräumen, die zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen besonders geeignet sind.
Bei den auf den erworbenen Flächen durchzuführenden landschaftspflegerischen Maßnahmen handelt es sich hauptsächlich um Nutzungsaufgaben, Extensivierungen und Vernässungsmaßnahmen zur Verbesserung und Sicherung der Lebensräume für Brut- und Rastvögel und zur Entwicklung von standorttypischen Pflanzengesellschaften. Im Maßnahmengebiet Vaaler Moor geht es um den Erhalt und die Sicherung von Hochmoorvegetationsresten.
Für Eingriffe in den aquatischen Bereich sollen in Teilbereichen der östlichen Hahnöfer Nebenelbe und des Mühlenberger Loches Flachwasserzonen gesichert werden. Hierzu ist auf ca. 7 km Länge und 125 m Breite die Baggerung einer Strömungsrinne mit einer Sohltiefe von 2,50 m unter Kartennull geplant. Durch die geplante Maßnahme werden die Flachwasserzonen, aber auch die Süßwasserwatten im Bereich der Hahnöfer Nebenelbe und des Mühlenberger Loches mit ihrer großen Bedeutung z.B. für den Sauerstoffhaushalt der Elbe, als Laichbiotop für verschiedene Fischarten, aber auch als Schwingungsraum für das Tidevolumen der Elbe mittel- bis langfristig gesichert werden.
Insgesamt betrachtet, können durch die Umsetzung der bereits planfestgestellten landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen und Teilmaßnahmen in den Maßnahmengebieten Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch, Belumer Außendeich, Stör-Mündungsbereich, Hetlingen/Giesensand, Spülfeld Pagensand und durch die zusätzlich geplanten Maßnahmen in den Maßnahmengebieten Hullen und Allwördener Außendeich, Stör-Hodorf, Haseldorfer/Wedeler Marsch und Vaaler Moor die Eingriffe in den aquatischen und in den terrestrischen Lebensraum durch das Vorhaben der Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe in ihrer Gesamtheit auf TdV-eigenen Flächen kompensiert werden.