Inhalt: Schifffahrtspolizeiliche Massnahmen
Um einen möglichst reibungslosen Verkehr aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, werden deshalb von der Nautik des WSA Hamburg folgende schifffahrtspolizeilichen Maßnahmen getroffen:
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Schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen (SpG )
werden für alle außergewöhnlichen Ereignisse auf der Elbe erteilt.
Beispiele: Hier werden die Auflagen für den Verkehr von außergewöhnlich großen Fahrzeugen, des Transports von Schleppverbänden, die Genehmigung von Feuerwerken, Regatten, Wettschwimmen, Filmdreharbeiten und vieles mehr erteilt.Nachfolgendes Beispiel erforderte als sogenanntes außergewöhnlich großes Schiff eine schifffahrtspolizeiliche Genehmigung. Die Gesamtbreite des Schiffes beträgt 134 m , die Höhe über Wasser bis zu 99 m.
Elbe bei Twielenfleth,
März 2001
Spezialschiff Zhen-Hua 5
bringt zwei Containerbrücken
aus Übersee für den Altenwerder
Container Terminal CTA
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Schifffahrtspolizeiliche Verfügungen
Beispiel: Ein Schiff hat auf einer Reede seinen Anker verloren.
Da der Anker für die übrige Schifffahrt eine Gefährdung bedeutet, wird dem betroffenen Schiff die Auflage erteilt, in einem angemessenen Zeitrahmen den verlorenen Anker unter Zuhilfenahme eines privaten Bergungsunternehmens zu suchen. -
Befreiungen, Lotsbescheinigungen und Freifahrerprüfungen
In der Regel muss jedes Schiff mit einer Länge von mehr als 90 m oder einer Breite von mehr als 13 m auf der Elbe mit einem Lotsen besetzt sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Schiffe mit einem bestimmten Kapitän von der Lotsannahmepflicht befreit werden. Von der Nautik des WSA Hamburg werden die Kriterien überprüft und bei Bedarf wird eine Befreiung von der Lotsannahmepflicht ausgestellt. Evtl. muss der Kapitän des betroffenen Schiffes eine mündliche/ schriftliche Prüfung für die gesamte Elbe oder nur für einen Teilbereich ablegen. An dieser Prüfung sind die beiden Lotsenbrüderschaften der Elbe und die Nautik des WSA Cuxhaven beteiligt.
Nach bestandener Prüfung erhält der Kapitän darüber eine schriftliche Bescheinigung. In der Regel wird der Kapitän für ein Jahr von der Lotsannahmepflicht befreit. Auf Antrag wird die Befreiung verlängert, wenn der Kapitän mit seinem Schiff mindestens sechs Fahrten innerhalb eines Jahres auf der Elbe absolviert hat.
Das WSA Hamburg kann darüber hinaus jedes Schiff von der Einhaltung der Seeschifffahrtstrassenordnung (SeeSchStrO) befreien.
