Inhalt: Schifferdienstbücher
Jedes Besatzungsmitglied eines Binnenschiffes - außer dem Schiffsführer - benötigt ein Schifferdienstbuch (SchDB). Diese Bücher werden vom WSA Hamburg ausgestellt.
Durch die Schifferdienstbücher wird sichergestellt, dass das betreffende Binnenschiff ordnungsgemäß besetzt ist. Gleichzeitig dienen sie dem Nachweis der Fahrzeit des jeweiligen Besatzungsmitglieds.
Wird ein Binnenschiff und die Besatzung durch die Wasserschutzpolizei kontrolliert, ist das Schifferdienstbuch vorzuzeigen.
Für die Neuausstellung eines SchDB werden benötigt:- der gültige Personalausweis,
- ein Passbild,
- ärztliches Tauglichkeitszeugnis (vom Amtsarzt, nicht älter als 3 Monate)
- bei Antragstellern unter 18 Jahren muss der Ausbildungsvertrag oder die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. Ein SchDB kann frühestens mit 15 Jahren, jedoch dann nur in Verbindung mit einem Ausbildungsvertrag, ausgestellt werden.
Der Schiffsführer muss kontinuierlich alle Fahrzeiten und Streckenfahrten in das SchDB eintragen.
Für die Erlangung eines Binnenpatentes ist ein lückenloser Nachweis aller Fahrzeiten notwendig. Deshalb muss jedes SchDB innerhalb von 12 Monaten bei einem Wasser- und Schifffahrtsamt zur Kontrolle vorgelegt werden.
Ein Steuermann ist von der Vorlagepflicht befreit, wenn er kein anderes Patent erwerben will. Sollte er dennoch später dieses Patent erwerben wollen, dann können nur die Streckenfahrten anerkannt werden, die auch mit einem Kontrollvermerk im SchDB versehen sind.