Inhalt: Registrierung von Sportbooten
Seit dem 1. März 1995 müssen auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen Sportboote mit einem Kennzeichen versehen sein.
Auf den Seeschifffahrtsstraßen ist eine Kennzeichnung nicht erforderlich.
Hier genügen Schiffsname und Heimathafen.
Weitere Informationen erhalten Sie durch das Merkblatt mit folgendem Link:
Es gibt amtliche Kennzeichen von den Wasser- und Schifffahrtsämtern und amtlich anerkannte Kennzeichen von den Verbänden (DSV, DMYV und ADAC).
Beim WSA Hamburg erhalten Sie ausschließlich amtliche Kennzeichen. Diese sind unbegrenzt gültig und werden nach Vorlage nachstehender Unterlagen sofort ausgehändigt.
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung etc.)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Konformitätserklärung (CE-Kennzeichnung)
Wassermotorräder dürfen sowohl im Binnenbereich als auch im Seebereich nur in Betrieb genommen werden, wenn sie mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sind.
Die Kosten für die Neuzulassung betragen 18,- € (Barzahlung).
Zeitaufwand dafür ca. 15 Minuten. Parkplätze für Kurzparker finden Sie unmittelbar
vor unserem Eingang.
Dienstzeit: Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.15 Uhr.
Schriftlich eingereichte Anträge können aus organisatorischen Gründen nicht bearbeitet werden.
Um unnötige Aufwendungen zu vermeiden, muss der Antrag vom Antragsteller persönlich oder von einer von ihm bevollmächtigten Person abgegeben werden.
Eine Kopie des Antrags finden Sie hier.
Der Ausweis ist personenbezogen und darf nicht an den Käufer weitergegeben werden. Sollten Sie Ihr Sportboot verkaufen, bitten wir um formlose Rücksendung des Originalausweises, damit wir das Sportboot abmelden können.
Bei Verlust des Ausweises muss dies schriftlich angezeigt werden.