Inhalt: Bootszeugnisse
Privatboote, die gewerblich vermietet werden, benötigen ein Bootszeugnis. Es gibt zwei verschiedene Bootszeugnisse - nach der Sportbootvermietungsverordnung Binnen und nach der See-Sportbootverordnung - SeeSpbootV.
Auf Antrag wird vom WSA Hamburg ein
Bootszeugnis ausgestellt.
Dazu wird das Sportboot von einem nautischen Mitarbeiter des WSA Hamburg
besichtigt. Dabei wird überprüft, ob alle sicherheitsrelevanten
Ausrüstungsgegenstände an Bord sind. Bei gravierenden Mängeln kann ein
öffentlich bestellter und kostenpflichtiger Sachverständiger zu Rate
gezogen werden.
Das Bootszeugnis wird in der Regel vor Beginn einer Saison für jeweils zwei Jahre ausgestellt und kann auf Antrag nach Ablauf verlängert werden.