Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg

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Inhalt: Binnenschifferpatente

Zur Zeit werden in Europa alle Berufspatente vereinheitlicht. Um dieses Ziel zu erreichen,  müssen seit Ende 1998 alle Patente ab einem gewissen Lebensalter getauscht werden. Begonnen wurde mit den Patentinhabern ab dem 50. Lebensjahr. Um ein altes Patent (graufarbig)  in eine neue Patentkarte (EC-Kartenformat) zu tauschen, müssen die Patentinhaber eine ärztliche Bescheinigung eines Amtsarztes, z. B. SeeBG oder Arbeitsmedizinischer Dienst, vorlegen. 

Vom 50. bis zum 65. Lebensjahr muss alle 5 Jahre eine ärztliche Untersuchung stattfinden. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres muss jährlich ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden. 

Müssen Sie nun Ihr Patent tauschen, kann der Antrag beim WSA Hamburg während der Dienstzeiten gestellt werden.

Da von dem Antragsteller eine Unterschrift zu leisten ist, kann der Umtausch nur  persönlich  vorgenommen werden. Außerdem ist das alte Patent, der Personalausweis und ein Passbild  mitzubringen.

 

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