Inhalt: Verkehrszentrale Brunsbüttel

Die Verkehrszentrale Brunsbüttel auf der Schleuseninsel
Anschrift:
Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg
Verkehrszentrale
Brunsbüttel
Schleuseninsel
25541 Brunsbüttel
Tel: 04852 - 885 393
Fax: 04852 - 873 88

Radarkette Elbe der VKZ Brunsbüttel
Die Verkehrszentrale ist eine Außenstelle des Wasser- und Schifffahrtsamtes Hamburg und am Verkehrsknoten Brunsbüttel errichtet worden. Sie ist ständig mit drei bundesbediensteten Nautikern besetzt. Die Durchführung der "maritimen Verkehrssicherung" ist Aufgabe der Verkehrszentrale. Darunter sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch und für die Schifffahrt, wie Kollisionen und Grundberührungen, zu verstehen. Dazu gehört auch die Verhütung der von der Schifffahrt ausgehenden Gefahren für die Meeresumwelt.

Teilbereich des Radarbildes Pagensand
Die örtliche Zuständigkeit der VKZ Brunsbüttel erstreckt sich auf die Elbe mit ihren Nebenflüssen, von der Hamburger Landesgrenze bis oberhalb vom Osteriff. Dieser Bereich wird mit sechs Radarantennen und den daraus übertragenen Darstellungen, deren Bilder aneinandergereiht diesen Abschnitt überdecken und entsprechenden UKW-Sprechfunkkanälen, überwacht.
Die VKZ führt drei Dienste gegenüber der Schifffahrt durch:
- Verkehrsinformationsdienst
- Verkehrsunterstützungsdienst
- Verkehrsregelungsdienst

Informationsdisplay Zustandsanzeige
Radar-Antenne Brunsbüttel,
UKW Sende- und Empfangsstatus
sowie Pegelkurve Brunsbüttel
Bei diesen Diensten kommt es zu folgendem Tätigkeitsablauf:
In der Verkehrszentrale wird für den Überwachungsbereich ein Lagebild
erstellt und ständig aktualisiert. Dazu werden Verkehrs-, sowie Revier- und
Umweltdaten benötigt. Die Verkehrsdaten erhält die VKZ aufgrund einer
allgemeinen Meldepflicht für Schiffe mit einer Länge über 50 Meter. Diese Daten,
an bekannt gemachten Positionen über UKW-Sprechfunk an die VKZ gemeldet, werden
in ein Schiffsdatenverarbeitungssystem in dem alle Verkehrszentralen an der
Nordseeküste vernetzt sind, eingegeben. Beim Eintritt eines Schiffes in unser
Revier wird es durch einen der zwei nautischen Assistenten identifiziert und die
Schiffsdaten mit den Radardaten verknüpft. Dieses zusammen dargestellt, wird als
"tracking" bezeichnet und ermöglicht das jederzeitige identifizieren eines
Schiffes mit seinen Bewegungsdaten während der gesamten Revierfahrt .Die
vorgeschriebene Hörbereitschaft auf dem Sprechfunkkanal 68 "Brunsbüttel Elbe
Traffic" sichert die ständige Ansprechbereitschaft der Schiffsführung gegenüber
der VKZ.

Auszug Revierbelegungstabelle Elbe
Die Umweltdaten, wie Sichtweiten, Windwerte und Pegelstände werden mit Hilfe
technischer Sensoren, die im Revier verteilt sind, übertragen und in der
Verkehrszentrale auf einem Informationsdisplay zur Anzeige gebracht.
Zu den Revierdaten gehören zum Beispiel Bau-Bagger- und Peilarbeiten am
Elbstrom, sowie die Schiffsbelegung von Liegestellen.
Das aus diesen Einzelkomponenten erstellte Lagebild wird durch den Nautiker
vom Dienst als Wachleiter im Hinblick auf mögliche Gefahren und Störungen
ausgewertet. Er ist verantwortlich für die daraus von ihm angeordneten und
durchgeführten Maßnahmen.
Der geringste Eingriff dieser in einem Stufenverhältnis stehenden Maßnahmen wird am häufigsten benutzt und ist die Verkehrsinformation. Verkehrsinformationen sind die in der VKZ auf dem UKW-Arbeitskanal 68 "Brunsbüttel Elbe Traffic" stündlich ausgesandten Lagemeldungen und Einzelinformationen, die bei Bedarf oder auf Anforderung an die Schifffahrt in deutscher oder englischer Sprache gegeben werden.

Weg-Zeit-Bild des Elbabschnitts der VKZ Brunsbüttel (Fahrtrichtung
links nach Hamburg). Im Bereich der gelben Streifen gelten Überhol-
oder Begegnungsverbote für bestimmt Fahrzeuge.
Die nächste Stufe ist die Verkehrsunterstützung, als "Hinweise und Warnungen" durch den NvD gegeben, um die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf gefahrenträchtige Situationen zu lenken. Eine andere Art der Verkehrsunterstützung wird als "Empfehlung im Rahmen einer Schiffsberatung" durch Seelotsen aus der VKZ bei einer Sicht unter 2000 Meter , sowie auf Anforderung gegeben. Dabei gibt der Seelotse einer Schiffsführung bzw. seinem Bordkollegen Navigationsunterstützung die sich meist auf die Lage des Schiffes im Fahrwasser und den Umgebungsverkehr beschränkt.

Baugbagger mit technischem Ausfall.
Falls unterstützende Maßnahmen nicht ausreichen, kann der NvD im Einzelfall zur Verkehrsregelung greifen, um zum Beispiel ein Tun oder Unterlassen eines Schiffsführers zu erreichen. Dieses geschieht durch eine schifffahrts- oder strompolizeiliche Verfügung. Die Art und Weise wie der Verfügung am zweckdienlichsten entsprochen wird, entscheidet grundsätzlich die Schiffsführung. Beispiele von Verkehrsregelungen:
- Weiterfahrverbot bei Schiffen mit technischen Ausfällen
- Überholverbot aussprechen bei gefahrenträchtigen Situationen
- Einlaufverbot in die Bundeswasserstraße erteilen bei Tankschiffen die mit besonders gefährlichen Gütern beladen sind, zum Beispiel bei einer Sichtweite von unter 1000 Metern.
Darüber hinaus ist die VKZ Notfallmeldestelle und leitet erforderliche Sofortmaßnahmen zur Rettung und Bergung von Menschenleben sowie zur Verkehrssicherung bei Schiffsunfällen ein.
Notfallmeldestelle Tel: 04852 - 84 00