Inhalt: Vermessung und Liegenschaften
Vermessung
Die Vermessungsabteilung des Wasser- und Schifffahrtsamtes Bremen hat im Amtsbereich die geodätischen Grundlagen zur Erfüllung folgender Aufgaben bereitzustellen:
- Herstellung und Unterhaltung des Lage- und Höhenfestpunktfeldes als geodätisches Bezugssystem.
- Vermessung von Grundstücksgrenzen für Grundstücksregelungen im Zuge von Neubaumaßnahmen und Uferlinien im Rahmen der Vorschriften des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) und der Wassergesetze der Länder.
- Festlegen und Prüfen von Pegeln, die die Daten für die Zustandsbeobachtungen der Bundeswasserstraßen im Amtsbereich liefern und die zur Beschickung der Verkehrssicherungs- und Bauwerkspeilungen dienen.
- Ingenieurvermessungen zur Überwachung bestehender Bauwerke des Wasser- und Schifffahrtsamtes und bei Neubaumaßnahmen als baubegleitende Vermessungen zur Vorhaltung des Bestandswerkes.
- Topographische Vermessungen zur Erfassung der Topographie und Morphologie der Gewässer, Uferbereiche und Liegenschaften für die Aktualisierung der verwaltungseigenen Kartenwerke und der Erstellung von Lageplänen.
Karten oder Auszüge aus Karten können von der Vermessungs-Kartenstelle
bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest in Aurich
bezogen werden.
Detaillierte Informationen zu den Kabellagen im Bereich des WSA Bremen können
bei der unten angegebenen Adresse bezogen werden.
Liegenschaften/Liegenschaftsverwaltung
- Weser (von der südlichen Landesgrenze Bremen/Niedersachsen bis nach Brake)
- Lesum
- Wümme
- Hunte (von Oldenburg bis zur Mündung in die Weser)
- 8 km Küstenkanal (von Oldenburg aus)
Die Liegenschaftsverwaltung umfasst folgende Aufgaben:
- Ankauf und Veräußerung von Grundstücken und die damit verbundene Bewertung der Grundstücke, soweit es im Interesse der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ist (z.B. bei Neu- und Ausbauvorhaben an Wasserstraßen).
- Abschluss von privatrechtlichen Verträgen und Vereinbarungen bei Errichtung von Anlagen Dritter mit privater oder gewerblicher Benutzung sowie der landwirtschaftlichen Nutzung der verwaltungseigenen Grundstücke und Anlagen mit den dazugehörigen Entgeltermittlungen.
- Mitwirkung bei der Einheitsbewertung verwaltungseigener Grundstücke.
- Wahrnehmung der Eigentümerinteressen bei der Regionalplanung und bei anderen öffentlich-rechtlichen Verfahren, soweit die Wasserstraßen davon betroffen sind.
Joachim Weise
Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen
Franziuseck 5
28199 Bremen
Tel: 0421-5378-334
e-mail: joachim.weise@wsv.bund.de