Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen

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Inhalt: Schwimmende Schifffahrtszeichen

Die schwimmenden Schifffahrtszeichen (Tonnen) werden mit einer Ankerkette und einem Ankerstein an der vorgesehenen Position gehalten.

Unterschieden werden die Schifffahrtszeichen nach ihrer Bauform und Farbe und den Toppzeichen (ebenfalls nach Form und Farbe). Weiter gibt es beleuchtete und unbeleuchtete Tonnen. Die befeuerten Tonnen können anhand ihrer Kennung und Wiederkehr ihres Feuers bestimmt werden.

Zum Einsatz kommen im Wesentlichen Baken-, Fass-, Kugel-, Spieren-, Spitz- und Stumpftonnen in den Farben rot, grün, gelb, grün-rot-grün, rot-grün-rot, gelb-schwarz oder rot-weiß gestreift. Zur Kennzeichnung besonderer Gebiete und Stellen (z.B. Warn- und Sperrgebiete, Fischereigründe) werden gelbe Tonnen verwendet.

Die Toppzeichen sind nicht als Flächen sondern als Körper hergestellt, damit sie aus jeder Blickrichtung auf gleiche Weise erkannt werden. Es werden Bälle, Doppelkegel, Kegel, Kreuze und Zylinder verwendet.

Aus der Seekarte kann Form, Farbe und Art der Streifung der Tonnen und ebenso das Toppzeichen entnommen werden.

Im Zuständigkeitsbereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes Bremen werden die im Folgenden aufgeführten Tonnen auf der Unterweser zwischen km 1,370 (Eisenbahnbrücke in Bremen) und km 40,040 (Brake) eingesetzt bzw. vorgehalten.

  Leuchttonnen Unbeleuchtete Tonnen  
    Spierent. Spitzt. Buhnent. Reedet.   Zusammen  
ausliegend 33 6 7 4 2 52
Bedarfstonnen 19 13 10 - - 42
Reservetonnen 9 8 9 2 1 29
Gesamt 61 27 26 6 3 123

Bedarfstonnen werden bei einem besonderen Bedarf zeitlich befristet ausgelegt. Im einzelnen sind es (auf Bremen bezogen) Kardinal-, Messgeräte- und Eistonnen.

Reservetonnen werden bei Ausfällen (Reparatur, Grundinstandsetzung) der ausgelegten Tonnen ausgelegt.