Inhalt: Bedienungsanleitung
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Wortlaut der Bedienungsanleitung: |
| Selbstbedienungsschleuse Bremen |
| Diese Schleuse wird von Ihnen, den Bootsführern, selbst bedient.
Sie geben über Drucktasten die Steuerungsbefehle ein und werden durch Textanzeigen über den aktuellen Zustand der Schleusung informiert. Die Bedienung ist einfach und sicher. Bei Störungen helfen wir Ihnen. Sie haben am Anlegesteg festgemacht und möchten geschleust werden. Melden Sie Ihren Wunsch durch Betätigung des schwarzen Knopfes an. Auf der Textanzeige sehen Sie, ob Ihre Anmeldung erfolgreich war. Haben Sie Geduld, eventuell muss eine Gegenschleusung abgewartet werden. Wenn sich das Schleusentor geöffnet hat und das Einfahrtsignal grünes Licht zeigt, fahren Sie bitte in die Schleusenkammer ein und machen Sie am Schwimmsteg in der Schleuse fest. Bitte halten Sie sich in der Kammer innerhalb der gelben Nutzlängenmarkierungen auf, nur so kann die Schleusung erfolgreich weitergeführt werden. Benutzen mit Ihnen weitere Boote die Schleuse, nehmen Sie bitte Rücksicht und warten Sie die Einfahrt aller Boote ab. Danach drücken Sie an der Bedienstation auf dem Schwimmsteg wiederum den schwarzen Knopf, um die Fortsetzung der Schleusung einzuleiten. Nach kurzer Zeit wird das Tor automatisch geschlossen und der Wasserstand in der Kammer wird dem Wasserstand Ihrer Zielrichtung angepasst. Bitte warten Sie mit Ihrer Ausfahrt, bis sich das Tor vollständig geöffnet hat und das Ausfahrtsignal grünes Licht zeigt. Fahren Sie dann zügig aus, damit der Gegenverkehr die Schleuse nutzen kann. |
| Gefahrzustände oder Störungen |
| Bei Gefahrzuständen können Sie die Anlage durch Drücken des
roten Not-Halt-Schalters anhalten. Gleichzeitig wird unser Betriebspersonal
informiert, das sich baldmöglichst um die Behebung der Störung und
die Fortsetzung der Schleusung kümmern wird.
In diesen Fällen oder bei Störungen der Anlage können Sie über die Rufsäulen auf den Schwimmstegen Sprechkontakt mit dem Betriebspersonal des Wasser- und Schifffahrtsamtes Bremen aufnehmen. Die Tragfähigkeit der Stege ist auf 10 Personen beschränkt. Bremen, den 22. August 2002. |