Inhalt: Seewarndienst
Der Nautische Warn- und Nachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland ist eine Aufgabe des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
Die Erstellung und Verbreitung der nautischer Warnnachrichten für den deutschen Zuständigkeitsbereich in der Nord- und Ostsee wird vomSeewarndienst in der Verkehrszentrale Ems an der Knock wahrgenommen.
Nautische Warnnachrichten dienen der kurzfristigen Warnung der Schiffahrt vor eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahren, wenn deren sofortige Kenntnis für eine sichere Schiffsführung oder die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs erforderlich ist
Die Ausstrahlung der Warnnachrichten erfolgt mehrmals täglich über deutsche Rundfunksender (Deutschlandfunk / NDR-Info Spezial) sowie über den Navtex- Sender in Pinneberg.
Gleichzeitig sind sie über das Internet unter
www.bsh.de - Nautischer Warn- und Nachrichtendienst, jederzeit abrufbar.

Bei folgenden Ereignissen werden Warnnachrichten erstellt
- Ausfall von Leuchtfeuern, Nebelschallanlagen und Tonnen
- Einrichtung neuer Navigationshilfen
- Änderung bestehender Navigationshilfen
- Anwesenheit großer Schleppverbände
- SAR-Maßnahmen
- Schadstoffbekämpfung
- Neue Hinweise auf Wracke, Unterwasserhindernisse, Untiefen
- Änderung der Verkehrsfürung
- Kabel- und Rohrlegearbeiten, andere Unterwasserarbeiten
- Einrichtung von Meeresbauwerken
- Störungen von Funknavigationsdiensten
- Treibende Minen oder andere Hindernisse
- Militärische Übungen
Ansprechpartner:
Frau Anke van Beckum
Verkehrszentrale Ems
Tel.: ++49 4927 1877 280
E-Mail: Anke.van-Beckum@wsv.bund.de