Inhalt: Schifffahrtspolizei
Die Schifffahrtspolizei ist nach dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen (Völkerrecht) eine der hoheitliche Aufgaben der dem SRÜ beigetretenen Staaten.
In Deutschland wird die Schifffahrtspolizei für die Seeschifffahrt im Seeaufgabengesetz und in der Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) geregelt. Nach der Legaldefinition in § 1 Nr. 2 Seeaufgabengesetz umfasst Schifffahrtspolizei die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Verhütung von der Seeschifffahrt ausgehender Gefahren.
Als Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sind im Bereich der Seeschifffahrt zuständige Schifffahrtspolizeibehörden die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord (Kiel) und Nordwest (Aurich) sowie die ihnen nachgeordneten Wasser- und Schifffahrtsämter.
Aufgrund dieser Aufgaben wurde von den Dezernaten Schifffahrt der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest das Verkehrssicherungskonzept Deutsche Küste entwickelt, das aus verschiedenen Modulen besteht und mit seinen präventiven Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren die Sicherheit an der Deutschen Küste garantiert. „Im Küstenmeer“ wird die WSV operationell von den Wasserschutzpolizeien der Küstenländer im schifffahrtspolizeilichen Vollzug „unterstützt“.
Die WSV ist nach dem Seeaufgabengesetz auch für die Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehr „außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer“ zuständig, soweit dies völkerrechtlich zulässig ist. Als Vollzugskräfte werden in diesem Bereich neben der WSV auch der Zoll und die Bundespolizei tätig.
Weitere Aufgabe im Zusammenhang mit der Schifffahrtspolizei ist die Ermittlung von Verstößen gegen Umweltschutzgesetze auf See.
Zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs und der Gefahrenabwehr werden
- Allgemeine Regelungen (z.B. Seeschifffahrtsstraßenordnung) erarbeitet
- schifffahrtspolizeiliche Maßnahmen bei Gefährdung und Störung des Schiffsverkehrs (z.B. die Sicherung von Untiefen, die Veranlassung der Bergung eines festgekommen Schiffes, die Sperrung eines Fahrwasser) durchgeführt,
- Informationen an die Schifffahrt weitergegeben (z.B. Bekanntmachungen für Seefahrer BfS
- Genehmigungen für das Befahren der Ems mit außergewöhnlich großen und/oder tiefgehenden oder schnellen Fahrzeugen erteilt,
- Genehmigungen für wassersportlichen Veranstaltungen erteilt,
- Leistungen für das Lots- (Prüfung von Lotsanwärtern, Prüfung von Kapitänen zur Erlangung von Lotsbefreiung) und das Patentwesen (Erteilung von Fährpatenten) erbracht
- Kleinfahrzeugkennzeichen, Sportbootvermietungszeugnisse und Schifferdienstbücher
ausgegeben, zurückgenommen oder verlängert.