Inhalt: Instandsetzung der Wandelbahn auf Borkum
Instandsetzung der Wandelbahn Borkum
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) hat gemäß §8 (5) des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) die Aufgabe, den Bestand der Insel Borkum zu sichern, soweit dieses wirtschaftlich vertretbar ist und zur Erhaltung der Schiffbarkeit der gekennzeichneten Schifffahrtswege in der Außenems dient.
Der Bestand der Insel wird durch ein Strombausystem bestehend aus schweren Deckwerken verschiedener Bauart sowie aus Seebuhnen mit vorgelagerten Unterwasserbuhnen gesichert. Durch dieses Strombausystem wird die Lage des tiefen Emsfahrwassers im äußeren Emsästuar, dessen Ebbe- und Flutrinnensystem ständig morphologischen Veränderungen unterworfen ist, stabilisiert.
Die Strandschutzmauer am Westkopf der Insel ist Bestandteil des Strombausystems. Die S-förmige Schutzmauer wird auf einer Länge von ca. 1.500 m unmittelbar durch Seegang beansprucht. Die Wandelbahn (Promenade) ist der begehbare Teil der Strandschutzmauer. Eine ca. 0,60 m bis 1,60 m hohe Betonmauer, die in einigen Bereichen verklinkert wurde, soll das Bauwerk gegen Überströmung sichern.
Die schweren Sturmfluten der letzten Jahre und der bauliche Zustand waren Anlass für eine Überprüfung der Standsicherheit der Strandschutzmauer mit dem Ergebnis, dass bei Ansatz der aktuellen Seegangsbelastungen das Bauwerk in unzulässigem Maße überströmt wird. Ein zu großer Wellenüberlauf kann zum Abtrag der rückwärtigen Schutzdünen und damit zur Zerstörung der Strandschutzmauer führen.

Bestand Strandschutzmauer