Inhalt: Sachbereich 3
Der Sachbereich 3 bearbeitet folgende Aufgabenschwerpunkte:
Gewässerkunde
Die exakte Kenntnis und jederzeitige Verfügbarkeit aller wichtigen Gewässerdaten ist die Voraussetzung für
- den Betrieb, die Unterhaltung und den Ausbau der Wasserstraße
- die Nutzung der Bundeswasserstraße durch die Schifffahrt und Uferanlieger
- sowie die Übergabe der gewonnenen Daten an das Land bei Hochwasser und Eis.
Der gewässerkundliche Dienst hat die Aufgabe, die benötigten Daten zu erfassen, auszuwerten und bereitzustellen.
Liegenschaften
Die Bundeswasserstraßen sind privatrechtliches Eigentum des Bundes. Allein im Bereich des WSA Eberswalde umfassen sie eine Fläche von ca. 125 km². Vorübergehend nicht benötigte Grundstücke werden Dritten zur entgeltlichen Nutzung ganz oder teilweise überlassen, soweit dies nicht der Zweckbestimmung der Wasserstraßen widerspricht. Im WSA Eberswalde sind derzeit rund 5000 Nutzungen erfasst.
Vermessung
Der vermessungstechnische Dienst der WSV liefert die geometrischen Grundlagen für die Erfüllung der Bau- und Unterhaltungsaufgaben (z.B. Verkehrssicherungspflicht) an den Bundeswasserstraßen durch
- das Herstellen und Unterhalten des Lage- und Höhenfestpunktfeldes als geometrisches Bezugssystem
- die topographische Erfassung der Gewässersohle und des Uferbereiches, des Wasserspiegels und der Uferlinie für die Herstellung von Karten und Planunterlagen,
- die Übertragung von Bauprojekten in die Örtlichkeit und die geometrische Überwachung der baulichen Anlagen im Rahmen der Bauwerksinspektion,
- sowie die Vermessung von Eigentumsgrenzen und ihrer Änderungen.
Außer der Herstellung und ständigen Laufendhaltung der Bundeswasserstraßenkarte in analoger und digitaler Form (Digitale Bundeswasserstraßenkarte, DBWK) werden Spezialkarten (z.B. Nutzungskarten, Leitungspläne) vorgehalten.
Schifffahrtsbüro
Das Schifffahrtsbüro bietet folgenden Service für die ratsuchenden Wasserstraßennutzer:
- Beratung der Berufsschifffahrt und Sportbootschifffahrt bei der Nutzung der Wasserstraßen und Anlagen (Wasserstandslisten, Schleusenabmessungen, Befahrensregeln)
- Veröffentlichung von schifffahrtpolizeilichen Anordnungen und Hinweisen (aufgrund von Strecken- oder Schleusensperrungen, Havarien, Baustellen etc. ) sowie Wasserständen, Fahrrinnentiefen und Eislagen über die Internetplattformen ELWIS und auf der Homepage des WSA ("Für die Schifffahrt")
(ELWIS= Elektronisches Wasserstraßen-Informationsservice ist eine spezielle Homepage der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), welche die allgemeine Homepage der Verwaltung www.wsv.de und die Internetseiten der WSÄ ergänzt. Darunter findet man u.a. Nachrichten für die Binnenschifffahrt, Informationen zum Schifffahrtsrecht/Schiffsuntersuchung und vieles mehr). - Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung, Erlaubnis (Sondertransport) und Befreiung nach der Binnenschifffahrtstraßenordnung für Güter-, Fahrgastschifffahrt und Schwimmkörper
- Erteilung von Kleinfahrzeugkennzeichen für Sportboote (zum privaten Gebrauch)
- Ausstellung von Bootszeugnissen für die Vermietung von Sportbooten
- Bearbeitung von Schiffferdienstbüchern (SDB), dazu gehört die Ausstellung und Kontrolle von SDB, sowie die Prüfung und Eintragung von Qualifizierungen von Besatzungsmitgliedern eines Binnenschiffes
- Bearbeitung von Anträgen auf Vorschleusung und auf Veranstaltungen (Sport-, Angel- und sonstige Veranstaltungen)
- Pflege und Veröffentlichung von Schleusenstatistiken
- Ausstellung und Überprüfung von Ölkontrollbüchern und Bordbüchern für Binnenschiffe
Wasserstraßenüberwachung
Die Aufgabe ergibt sich aus dem Bundeswasserstraßengesetz § 31.
die Wasserstraßenüberwachung bearbeitet nicht nur SSG nach § 31 Bundeswasserstraßengesetz, sondern auch den Widerruf und die Rücknahme derselben. Eine Hauptaufgabe ist auch die Abgabe von Stellungnahmen zu allen möglichen Bauvorhaben Dritter, z.B. zu Planfeststellungsverfahren, Baugenehmigungen, Wasserrechtlichen Genehmigungen, zur Wasserrahmenrichtlinie ab. Außerdem werden strompolizeiliche Verfügungen nach § 24 ff WaStrG erlassen, Ordnungswidrigkeiten nach § 50 WaStrG bearbeitet und Einzelgenehmigungen nach der Betriebsanlagenverordnung erteilt. Wir haben hier hinter eine tolle Auflistung (noch von der Präsentation beim Schiffshebewerk), wo die wesentlichen Aufgaben dargestellt sind.
Die Links zu den Gesetzestexten verweisen auf die vom Bundesministerium der Justiz bereitgestellte Seite http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/.
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