Inhalt: Das Bild vom 03.11.2005

Der Abriss des Fundamentes des Steuerstandes darf zum Schutz der Schleuse und Brücke nur von Hand mit Presslufthämmer erfolgen. Das Blechhaus konnte als ganzes Teil abgenommen werden.
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
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Der Abriss des Fundamentes des Steuerstandes darf zum Schutz der Schleuse und Brücke nur von Hand mit Presslufthämmer erfolgen. Das Blechhaus konnte als ganzes Teil abgenommen werden.