Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde

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Inhalt: Bundeswasserstraßen

Der Begriff der Bundeswasserstraße ist in § 1 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) definiert. In der Anlage zu § 1 Abs.1 Nr.1 WaStrG sind die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes aufgeführt. Neben den in der Anlage zu § 1 Abs.1 Nr.1 des WaStrG aufgeführten Bundeswasserstraßen gibt es nach Grundgesetz Art. 89 noch weitere Bundeswasserstraßen, die auch als "sonstige Bundeswasserstraßen" bezeichnet werden. Zu Ihnen zählt u. a. der Finowkanal. Alle Bundeswasserstraßen finden Sie in der Übersichtskarte.


Die Links zu den Gesetzestexten verweisen auf die vom Bundesministerium der Justiz bereitgestellte Seite http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/.
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