Inhalt: Hinweise zur Passage der Staustufe Hohensaaten
a) Berufsschifffahrt, bei Ankunft aus Richtung Niederfinow:
- Jeder Schiffsführer hat sich bei Ankunft seines Schiffes am Warteplatz im Binnenhafen Hohensaaten entsprechend dem Gebotszeichen B.11 über den Sprechfunkkanal „UKW20“ bei dem Schichtleiter der Staustufe für die gewünschte Schleusung (West- oder Ostschleuse) anzumelden.
- Über den Sprechfunk erhält der Schiffsführer vom Schichtleiter die Anweisung, entweder bis zur Haltetafel (Gebotszeichen B.5) am Startplatz vorzufahren oder am Warteplatz an der Dalbenreihe anzulegen und festzumachen.
- Bei Schiffsansammlungen wird in der Reihenfolge der Schiffsanmeldungen (Schleusenrang) geschleust.
- Nur nach Aufforderung durch den Schichtleiter darf nach erfolgter Schaltung des Einfahrtssignals auf „grün“ in die Schleusenkammer eingefahren werden.
- Das Schiff ist dann entsprechend den Anweisungen des Schleusengehilfen vor Ort an der Kammerwand festzumachen und die Antriebsanlagen abzuschalten.
- Der Schiffsführer hat während des Schleusungsvorganges in der Hebestelle die Frachtbriefe und im Falle der Ausreise nach Polen die Abgabenerklärung vorzulegen.
- Die Ausfahrt aus
der Schleuse darf erst nach dem voll aufgefahrenem Schleusentor und
Schaltung des Ausfahrtssignals auf „grün“
erfolgen.
b) Berufsschifffahrt, bei Ankunft im Außenhafen aus Fahrtrichtung Oder:
- Jeder Schiffsführer hat sich im Falle der Einreise nach Deutschland zu erst bei der Zollabfertigungsstelle Hohensaaten anzumelden.
- Die Zufahrt für die Abfertigung der Schiffe am Zollamtsplatz wird vom Zollpersonal über gesonderte Signalanlagen geregelt.
- Die gewünschten Schleusungen sind beim Schichtleiter über den Sprechfunkkanal „UKW 20“ anzumelden. Der Schichtleiter gibt die erforderlichen Anweisungen zur Belegung des Startplatzes (Dalbenreihe vor der Einfahrt in die Ostschleuse) entsprechend der Rangfolge der Anmeldungen.
- Der weitere Verkehrsablauf erfolgt in gleicher Weise wie unter Pkt. a) beschrieben.
- Während
des Schleusenvorganges hat jeder Schiffsführer in der
Hebestelle die Frachtpapiere vorzulegen und die geforderten
Schifffahrtsabgaben zu entrichten.
c) Berufsschifffahrt, bei Ankunft an der Westschleuse aus Richtung Schwedt:
- Die gewünschten Schleusungen sind ebenfalls beim Schichtleiter über den Funkkanal „UKW 20“ anzumelden. Die Schiffe sind in der Reihenfolge der Ankunft an der Dalbenreihe des Startplatzes festzumachen.
- Der weitere Verkehrsablauf der Schleusendurchfahrt erfolgt in gleicher Weise wie unter Pkt. a) beschrieben.
- Jeder
Schiffsführer hat ebenfalls während des
Schleusungsvorganges seine Frachtpapiere in der Hebestelle für
die Abfertigung vorzulegen.
d) Sportbootschifffahrt:
- Für die Sportbootschifffahrt sind in den Schleusenvorhäfen in der Nähe der Schleusenanlagen gesonderte Warteplätze vorhanden. Diese Warteplätze sind durch die Hinweiszeichen E.5 mit Zusatztafel „Sport“ und Angabe der Schleuse gekennzeichnet. Die Sportbootfahrer haben grundsätzlich nur diese Warteplätze in Anspruch zu nehmen.
- Die Sportboote werden für die gewünschten Schleusungen vom Betriebspersonal abgerufen. Entsprechend der Verkehrssituation können für die einzelnen Sportboote Wartezeiten entstehen.
- Erst nach Aufforderung durch das Betriebspersonal dürfen Sportboote in die Schleusenkammer einfahren. Die Sportbootfahrer haben ihr Fahrzeug nur an den angewiesenen Anlegeplätzen an der Kammerwand festzumachen (weiß gekennzeichnete spezielle lotrechte Halterohre in den Spundwandnischen). Dabei ist der erforderliche Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen einzuhalten.
- Die Ausfahrt der Sportboote aus der Schleusenkammer ist ebenfalls erst nach Aufforderung durch das Betriebspersonal gestattet.