Inhalt: Sicherheitseinrichtungen
Zum Schutz vor einem Einklemmen von Gegenständen
und Personen sind alle 4 Torflügel mit Lasersensorik ausgerüstet.
Nähert sich ein Objekt dem Tor während des Schließvorganges
auf ca. 30 cm, wird der Schließvorgang selbsttätig abgebrochen und
in die Gegenrichtung gefahren. Ist die Gefahrensituation nicht mehr vorhanden,
kann durch den Benutzer der Schleusenvorgang fortgesetzt werden. Die Überwachungseinrichtungen
vor den Häuptern und die Drempelüberwachung arbeiten ähnlich.
In Gefahrensituation kann der Schleusenvorgang durch zwei Schalteinrichtungen (s. Bild rechts) in der Schleusenkammer vom Benutzer angehalten werden. Ist die Gefahrensituation nicht mehr vorhanden kann der Benutzer den Schleusenvorgang durch das Betätigen der Weiterschalteinrichtung fortsetzen.
Für den Notfall wurden Rufsäulen installiert. Von dort aus kann bei technischen Störungen an der Schleuse Hilfe vom Wasser- und Schifffahrtsamt angefordert werden. In besonderen Fällen kann die Feuerwehr (112) direkt gerufen werden. Interne Störungen in der Steuerungs- und Antriebsanlage werden selbsttätig an die zentrale Überwachungsstelle des WSA gemeldet.