Inhalt: Antragsunterlagen für Stege und Bootsliegestellen
Für die Prüfung Ihres Antrages in strom- und schifffahrtspolizeilicher Hinsicht müssen Sie mit Ihrem Antragsschreiben die folgenden, baureifen Unterlagen vorzulegen:
- Erläuterungsbericht zu Art, Umfang und Zweck der beabsichtigten Maßnahme (einschließlich Bautechnologie, zeitlichem Ablauf, Nettobaukostenwert)
- Übersichtskarte mit Bezug zur Bundeswasserstraße (möglichst Stromkarte des WSA im Maßstab 1:2000)
- Aktueller Lageplan (möglichst Maßstab 1:500 bis M 1:250) mit Eintragung des Nordpfeils, des Bezugshorizontes und Ihrer geplanten Anlage (einschließlich sich unmittelbar rechts- und linksseitig befindlicher vorhandener Anlagen "Dritter" mit Bemaßung einschließlich dort liegender Bootsgrößen) zu Land und zu Wasser usw.;
- Zeichnungen (Draufsicht, Vorderansicht
und Längsschnitt) der geplanten Anlage, maßstabsgerecht (M 1:50
bis M 1:25), mit Angabe der
- verwendeten Materialien und deren Abmessungen
- Maße und Anordnung des Bootes/ der Boote
- Festmacheeinrichtungen für das Boot / die Boote (Pfähle, Klampen etc.)
- Querprofil der Wasserstraße (nach aktueller Peilung) am geplanten Standort mit Angabe des aktuellen Wasserspiegels (bezogen auf m ü. NN) mit Datumsangabe
- Nachweis über die erteilte Zustimmung der unteren Wasserbehörde (siehe hierzu auch das Merkblatt)
Alle Unterlagen sind mit Unterschrift, Ortsangabe und Datum zu versehen und in 3-facher Ausfertigung einzureichen.
Eventuell vorhandene und geplante Nachrichtenkabel der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) müssen Sie im Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, Mehringdamm 129, 10965 Berlin in Erfahrung bringen.Leitungen und Kabel des WSA Eberswalde im betreffenden Bereich werden Ihnen von uns auf der Grundlage sehr detaillierten Kartenmaterials angegeben. Die evtl. Munitionsbelastung des Baugeländes ist durch Sie vor Baubeginn beim Staatlichen Munitionsbergungsdienstes des jeweiligen Landes zu erkunden.
Nach Erteilung meiner Genehmigung wird Ihnen von der Liegenschaftsabteilung ein Nutzungsvertrag für die Inanspruchnahme der betreffenden Land-/Wasserfläche der WSV angeboten. Erst nach Erhalt der strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung (SSG) und des Nutzungsvertrages (NV) darf mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Wenn Sie Rückfragen zur Antragsstellung haben, können Sie sich gerne direkt an die zuständigen Bearbeiter wenden.