Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde

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Inhalt: Wie komme ich zu einem Nutzungsvertrag?

Sie möchten Land- oder Wasserflächen der WSV nutzen?

Unabhängig von einer evtl. erforderlichen strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung (SSG) benötigen Sie als privatrechtliche Regelung mit dem WSA für die Nutzung von Land- oder Wasserflächen an Bundeswasserstraßen einen Nutzungsvertrag. Das WSA hat zu diesem Zweck einen Musternutzungsvertrag der alle Varianten einer Nutzung abdeckt, und von dem Abweichungen grundsätzlich nicht möglich sind. Bei der Beantragung einer Nutzung wird nach Prüfung von der Liegenschaftsabteilung des WSA dem Bürger ein Nutzungsvertrag in zweifacher Ausführung über die entsprechende Fläche zugesendet. Beide Exemplare sind unterschrieben an das WSA zurückzusenden. Danach wird der Vertrag von einem Vertreter des WSA unterschrieben. Ein Exemplar erhält der Nutzer für seine Unterlagen zurück. Erst nach Abschluss des Nutzungsvertrages und den eventuell notwendigen hoheitlichen Genehmigungen darf die entsprechende Fläche genutzt werden.