Inhalt: Was ist bei der Benutzung der Schiffsschleusen zu beachten?
- Soweit Kleinfahrzeuge die Bootsanlagen (Bootsschleusen, Bootsumsetzanlagen) nicht benutzen können oder dürfen, werden sie innerhalb der Schleusenbetriebszeiten nur in Gruppen oder zusammen mit anderen Fahrzeugen in einer Schiffsschleuse geschleust. Nur ausnahmsweise können Kleinfahrzeuge auch einzeln nach bestimmten Wartezeiten geschleust werden.
- Im Schleusenbereich darf nur mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren werden.
- Das Überholen ist verboten.
- Zum Schutz der Schleusenkammer und des Fahrzeuges müssen Fender benutzt werden.
- Die nutzbare Länge ist in der Regel an den Kammerwänden durch gelbe oder weiße Markierungen angezeichnet. Diese Markierungen dürfen nicht überfahren werden. Wird diese Kennzeichnung nicht beachtet, besteht Gefahr, dass das Fahrzeug beschädigt wird.
- Außer zur Einfahrt in die Schleuse darf nicht über das am Ufer aufgestellte Halteschild (Tafelzeichen B.5 der Anlage 7 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung) hinausgefahren werden.
- Kleinfahrzeuge dürfen erst nach den anderen größeren Fahrzeugen nach Aufforderung in die Schiffsschleuse einfahren.
- In der Schleusenkammer ist ausreichender Abstand zu den anderen Fahrzeugen zu halten.
Bitte informieren Sie sich auch über die Schleusenbetriebszeiten
und die weiteren allgemeinen Regelungen!
Am Schiffshebewerk Niederfinow gelten für Sportboote besondere Verhaltensregeln.