Inhalt: Allgemeine Regelungen für den Schleusenbetrieb
Für den Betrieb aller Schleusen gelten die folgenden Regelungen:
- Fahrzeuge
müssen 15 Minuten vor Ende der Schleusenbetriebszeit in die
Schleusenkammer eingefahren sein.
- Nach Ende der
genannten Betriebszeiten können Schleusungen nach vorheriger
Anmeldung bei den Schleusenbetriebsstellen bis zu einer Stunde nach dem
Ende der festgelegten Betriebszeit durchgeführt werden, soweit
betriebliche Belange der Schleusenbetriebsstellen dies zulassen. Die
Anmeldung muss spätestens eine halbe Stunde vor Ende der
Betriebszeiten erfolgen. Dabei sind anzugeben:
a) der Name des Anmeldenden und des Schiffsführers;
b) der Name oder die Bezeichnung des Fahrzeuges sowie bei Verbänden ihre Art und Zusammensetzung;
c) die Schleusen, die durchfahren werden sollen;
d) der Zeitpunkt des Eintreffens an den Schleusen.
Die Anmeldung wird hinfällig, wenn der angegebene Zeitpunkt des Eintreffens um mehr als eine halbe Stunde überschritten wird.
Wird eine angemeldete Fahrt nicht angetreten oder wird sie abgebrochen, sind unverzüglich alle noch nicht durchfahrenen Schleusen zu benachrichtigen, deren Durchfahren angemeldet war.
- Schleusungen
a) außerhalb der festgelegten Betriebszeiten
sowie
b) an den Schleusen, für die keine Betriebszeiten festgesetzt sind,
können vom zuständigen Wasser- uns Schifffahrtsamt genehmigt werden. Die Genehmigung ist bis spätestens 12.00 Uhr des vorhergehenden Werktages zu beantragen.
- Das
zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt kann aus verkehrlichen
Gründen vorübergehend abweichende Betriebszeiten
festsetzen und bekannt geben. Informieren Sie sich daher vor
Fahrtantritt über die aktuellen Betriebszeiten.
- An den bundeseinheitlichen Feiertagen, am 31. Oktober sowie am 24. und 31. Dezember gelten die Schleusenbetriebszeiten wie an Sonntagen. Das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt kann für diese Tage abweichende Schleusenbetriebszeiten festsetzen und bekannt geben oder Betriebsruhe anordnen, soweit der Verkehrsbedarf und betriebliche Belange dies erfordern oder zulassen.
Bitte beachten Sie auch unsere zusätzlichen Informationen für die Benutzung der Schiffsschleusen!