Inhalt: Außenbezirk II - Hochdonn
Der Außenbezirk II Hochdonn ist für die Unterhaltung und den Betrieb seiner Anlagen zuständig. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst den Nord-Ostsee-Kanal von Kanalkilometer (Kkm) 10,0 bis Kkm 49,5 sowie den gesamten Gieselaukanal. Dem Außenbezirk sind die Betriebsstellen (Fährstellen und Schleusen) in seinem Zuständigkeitsbezirk zugeordnet. Hierzu zählen:
- Fährstellen
- Brunsbüttel
- Ostermoor
- Kudensee
- Burg
- Hochdonn
- Hohenhörn
- Fischerhütte
- Oldenbüttel
- Brückenbauwerke
- Eisenbahnhochbrücke Hochdonn
- Bahn- und Straßenbrücke Grünental
- Schleusen
- Gieselauschleuse (Schleusenbetriebszeiten)
- Ausweichen
- Dückerswisch
- Fischerhütte
- Oldenbüttel
- Breiholz
- Lösch- und Ladeplätze
- Hohenhörn
- Hochdonn
Für die Aufgabenerledigung betreibt der Außenbezirk II den Schirrhof Hochdonn und den Stützpunkt Oldenbüttel.