Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasser- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel

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Inhalt: Der Nord-Ostsee-Kanal

Die Funktion der Schleusentore und der Schleusenanlage
Vorschaubild Schiebetor

Wie funktioniert eigentlich die Schleusenanlage in Brunsbüttel? Dieses Video gibt es auch barrierefrei mit Untertiteln.

Dauer: 3:32 Minuten


Der Nord-Ostsee-Kanal - eine Reise von Brunsbüttel nach Kiel
Vorschaubild Nord-Ostsee-Kanal

So funktioniert die Reise durch den Kanal.

Dauer: 10:38 Minuten



Neubau: 5. Schleusenkammer und Torinstandsetzungsdock
Vorschaubild Animation

Ein virtueller Flug über die neue Schleusennanlage und eine Simulation des neuen Torinstandsetzungsdocks.

Dauer: 6:22 Minuten


Die Verkehrslenkung im Nord-Ostsee-Kanal
Vorschaubild Animation

Der Leitstand auf der neuen Schleuse. Hier werden die Schiffe auf dem Kanal gelenkt.

Dauer: 3:22 Minuten

 

Wissenswertes über den Nord-Ostsee-Kanal

Der Kanal führt in einer Länge von 98,7 Km (53,3 sm) von der Elbe bei Brunsbüttel zur Kieler Förde bei Holtenau. Er stellt eine Verbindung von der Nordsee zur Ostsee her und bringt für Schiffe, die aus der Deutschen Bucht und der südlichen Nordsee nach Ostseehäfen bestimmt sind, eine erhebliche Wegabkürzung. Der Kanal hat an der Oberfläche eine Breite von mindestens 162 m und eine Sohlenbreite von 90 m bei einer Sohlentiefe von 11 m.

Verlauf Nord-Ostseekanal

Der Normalwasserstand des Kanals liegt etwa 1,4 m über dem mittlerem Niedrigwasser und 1,4 m unter dem mittlerem Hochwasser der Elbe bei Brunsbüttel und etwa gleich mit dem mittlerem Wasserstand der Kieler Förde. Die Zählung der Kilometer an den Lampenmasten, durch dort befestigte Kilometertafeln, beginnt bei der Einfahrt des Neuen Vorhafens bei Brunsbüttel. Nördlich von Rendsburg führt der Kanal durch den Audorfer See und den Schirnauer See.

Karte Wasserstände

Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und die Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Nord zur SeeSchStrO enthalten die Schifffahrtsvorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal.

Der Kanal kann von Schiffen mit einer Länge bis zu 235 m und 32,5 m Breite genutzt werden.

Der zulässige Tiefgang für Schiffe bis 160 m Länge und 20 m Breite beträgt 9,5 m. Für Fahrzeuge über diesen Abmessungen wird der höchstzulässige Tiefgang nach einer Tabelle berechnet, die in den Bekanntmachung der WSD Nord veröffentlicht wird. In Einzelfällen werden bei den "Großen Schleusen" in Brunsbüttel erhöhte Tiefgänge bis zu 10,4 m für die Fahrt von der Grenze der Zufahrt zum Nord-Ostsee-Kanal bis zum Hafen-Ostermoor zugelassen.

Urquerschnitte und Erweiterungen des Kanals

Die Mastenhöhe der Schiffe darf nicht mehr als 40 m über dem Wasserspiegel betragen.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit über Grund auf dem Nord-Ostsee-Kanal beträgt für Fahrzeuge, Schub- und Schleppverbände mit den Abmessungen der Verkehrsgruppe 6 oder einem Tiefgang von mehr als 8,5 m 12 km/h (6,5 kn). Für alle anderen Fahrzeuge, Schub- und Schleppverbände beträgt die Höchstgeschwindigkeit 15 km/h.

Schleusen befinden sich an den Enden des Kanals bei Brunsbüttel und bei Holtenau, und zwar je eine "Große" und eine "Kleine" Doppelschleuse. Die beiden Schleusen eines Paares liegen parallel nebeneinander; in der Regel wird eine Schleuse für die Einfahrt, die andere für die Ausfahrt benutzt. Die "Großen Schleusen" haben 310 m nutzbare Länge und 42 m nutzbare Breite. Der zulässige Tiefgang beträgt im Allgemeinen 9,5 m, die Drempeltiefe beträgt 14 m unter mittlerem Kanalwasserstand. Die "Kleinen Schleusen" haben eine nutzbare Länge von 125 m und eine nutzbare Breite von 22 m; der zulässige Tiefgang beträgt in Brunsbüttel, in Abhägigkeit vom Elbwasserstand, 6,5 m und in Holtenau 7 m. Außerhalb der Schleusen liegen die Vorhäfen, innerhalb der Schleusenanlagen erweitert sich der Kanal an beiden Enden zu geräumigen Binnenhäfen, in denen auch größere Schiffe an Kaimauern oder Dalben festmachen können.

Kammerquerschnitt Schleusen

Weichen heißen die Stellen im Kanal, die durch größere Breite, durch Dalbenreihen zum Festmachen und durch Signalstellen dazu eingerichtet sind, das gegenseitige Passieren größerer Schiffe oder Fahrzeuggruppen zu ermöglichen.

Die Verkehrszentrale NOK in Brunsbüttel bestimmt im Rahmen ihrer Aufgabe zur Verkehrsregelung auf dem Kanal, welche Schiffe in den Weichen aufzustoppen haben. Hierfür stehen 10 Weichen und die Binnenhäfen in Brunsbüttel und Holtenau zur Verfügung.

Die Kurven des Kanals haben zum größten Teil einen Halbmesser von mindestens 3000 m. Einige sind jedoch geringfügig stärker gekrümmt, den kleinsten Halbmesser 1800 m findet man in der Kurve der Weiche Schwartenbek.

Zehn Brücken mit 40 m zugelassener Durchfahrtshöhe führen über den Kanal.

Neben den Hochbrücken führen bei Rendsburg ein Straßentunnel und ein Fußgängertunnel unter dem Fahrwasser hindurch.

Die 16 Fähren, die den Kanal an 14 Stellen kreuzen, sind freifahrende Motorfähren. Im Binnenhafen von Holtenau ist ein kleines Fährschiff ausschließlich für den Personenverkehr und unter der Rendsburger Hochbrücke eine Schwebefähre in Betrieb.

Der Betrieb der Schleusen in Brunsbüttel, Kiel-Holtenau, Gieselau, Lexfähr, Nordfeld und Eider-Sperrwerk (Eider) wird durch die Schleusenbetriebsverordnung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord vom 30. August 1999 geregelt.

Die Schleusen in Brunsbüttel und Kiel-Holtenau sind durchgehend in Betrieb, die Gieselauschleuse hat teilweise eingeschränkte Betriebszeiten.

Die Lotsen des Nord-Ostsee-Kanals unterstehen der Aufsicht der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel. Außer ihrer Lotstätigkeit üben sie an Bord die Zollaufsicht und gewisse schifffahrtspolizeiliche Befugnisse aus.

Lotsenstationen sind in Brunsbüttel, Holtenau und Rüsterbergen, hier findet der Lotsenwechsel für die Schiffe statt, die den ganzen Kanal durchfahren. Schiffe, die ihre Fahrt von einem Liegeplatz im Nord-Ostsee-Kanal oder vom Giselau-Kanal aus antreten, müssen den Kanallotsen rechtzeitig bei der nächstgelegen Lotsenstation bestellen.

Vor Brunsbüttel kommen die Lotsen für den Nord-Ostsee-Kanal auf der Nord-West-Reede bzw. Nord-Ost-Reede an Bord.

Im Seelotsrevier Nord-Ostsee-Kanal sind die Führer aller Schiffe zur Annahme eines Bordlotsen verpflichtet. Hiervon befreit sind Führer von Schiffen der Verkehrsgruppe 1. Führer von Schiffen der Verkehrsgruppe 2 können nach einer erfolgreichen mündlichen Prüfung und Führer von Schiffen der Verkehrsgruppe 3 nach dem Bestehen einer mündlichen und praktischen Prüfung von der Lotsenannahmepflicht für den gesamten Nord-Ostsee-Kanal oder für eine Teilstrecke befreit werden. Die Abnahme der Prüfung und die Erteilung der Freifahrerscheine erfolgt durch den Sachbereich 4 des WSA.

Fahrzeuge ohne Lotsen dürfen, wenn sie die Geschwindigkeit von 15 km/h nicht einhalten können, nur während der Tagfahrtzeit fahren. Sportboote müssen mit Ablauf der Tagfahrzeit einen Liegeplatz aufgesucht haben (Merkblatt für die Sportschifffahrt; Merkblatt für die Sportschifffahrt - englisch).

Kanalsteurer sind mit den Besonderheiten der Kanalfahrt vertraute Seeleute, die ihre Tätigkeit als freie Gewerbetreibende unter Aufsicht der Wasser- und Schifffahrtsämter ausüben und Gebühren nach Tarif erhalten.