Inhalt: Gästebuch
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| Roland hellwing | 03.07.2012, 19:30 Uhr |
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Sehr geehrte Damen und Herren, Als Mitglied der Wasserfreunde Spandau 04 und Motorsportbootfahrer habe ich eine Anfrage, ob auf diesen Fahrzeugen ein Öltagebuch zu führen ist.Bei der Berufsschifffahrt ist es Vorschrift. Ein Vereinskamerad wurde während seines letzten Urlaubstörn von der Wasserschutzpolizei danach befragt. |
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Kommentar der Redaktion: Sehr geehrter Herr Hellwing, auf Bundeswasserstraßen ist für Sportboote das Führen eines Ölkontrollbuches nicht vorgeschrieben. Die Landesschifffahrtsverordnung des Landes Brandenburg schreibt jedoch ein Ölkontrollbuch für die Landeswasserstraßen vor. (s. dazu § 65 der Landesschifffahrtsverordnung des Landes Brandenburg. Jedoch soll diese Regelung mit der Novellierung der Landesschifffahrtsverordnung aufgehoben werden. Sollte Sie dazu noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Landesschifffahrtsbehörde beim Land Brandenburg. Ansprechpartner/innen zu Fragen der Binnenschifffahrt Spreewald sowie in Hafenangelegenheiten: Landesamt für Bauen und Verkehr Abteilung 2, Dezernat 24 Lindenallee 15366 Hoppegarten Telefon: 03342 4266-2410 Telefax: 03342 4266-7601 bei Fragen zur personellen und technischen Schiffssicherheit: Landesamt für Bauen und Verkehr Abteilung 2, Dezernat 24 Lindenallee 15366 Hoppegarten Telefon: 033424266-2409 Telefax: 03342 4266-7601 |
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| D.J. Muhlenhaupt | 26.06.2012, 15:11 Uhr |
| Ich habe ein Schlauchboot mit einem 4 PS Aussenbordmotor. Dazu Papiere und Nummernschilder. Nun fragt mich mein Nachbar, ob er sich ab und zu mal den Motor für seinen Angelkahn borgen kann. Von mir aus gerne, doch wie sind die rechtlichen Vorschriften ? Reicht es, wenn er sich meinen Motor und die Papiere dazu nimmt ? | |
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Kommentar der Redaktion: Sehr geehrte/r Frau/Herr Muhlenhaupt, ich verweise auf die Kennzeichnung nach der Kleinfahrzeugkennzeichnungs-Verordnung. Dannach ist der ausgestellte Kennzeichenausweis auf das Fahrzeug bezogen und kann nicht an ein anderes Fahrzeug weitergegeben werden. Das betrifft somit auch den Motor. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sofern das andere Boot ebenfalls ein Kleinfahrzeugkennzeichen besitzt, den Motor in beiden Kennzeichenausweisen eintragen zu lassen und so wäre es dann auch möglich, die Motoren untereinander zu wechseln. http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/kennzeichnung-kleinfahrzeuge/KlFzKV-BinSch/index.html http://www.wsa-berlin.wsv.de/schifffahrt/freizeit/kleinfahrz_bootsreg/index.html |
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| Haucke | 24.06.2012, 21:53 Uhr |
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Ich habe gehört das man ab den1.juli 2012 Boote mit bis zu 15 ps Motoren ohne Führerschein fahren kann. Stimmt dies,wenn ja könnten Sie mir den genauen paragraphen benennen? danke U.Haucke |
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Kommentar der Redaktion: Sehr geehrte/r Frau/Herr Haucke, die vom Bundestag beschlossene Aufforderung an die Bundesregierung, die Führerscheinfreigrenze auf 15 PS zu erhöhen ("Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt", BT-Drs. 17/7937) wird derzeit im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) geprüft. Eine verbindliche Regelung für das führerscheinfreie Fahren von Sportfahrzeugen gibt es derzeit noch nicht. Das BMVBS ist bemüht, in Kürze konkrete Aussagen über Inhalt, Auswirkungen und Inkrafttreten einer neuen Regelung zu veröffentlichen. Diese Mitteilung wird dann auf der Homepage des BMVBS www.bmvbs.de sowie unter http://www.elwis.de veröffentlicht. |
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| Karla Bäutel | 11.06.2012, 13:03 Uhr |
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huhu.... glückwunsch zum 11. platz beim drachenbootrennen am wochenende super leistung |
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| Volker Racho | 11.06.2012, 12:59 Uhr |
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