Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


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Inhalt: Vertrieb

Die Abgabe von Geodaten der WSV – soweit sie hier nicht direkt zugänglich sind – regeln die regional zuständigen Vermessungs- und Kartenstellen unter Berücksichtigung allgemeiner Geschäftsbedingungen gegen Kostenerstattung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Abgabe von Geodaten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)