Inhalt: Vertrieb
Die Abgabe von Geodaten der WSV – soweit sie hier nicht direkt zugänglich sind – regeln die regional zuständigen Vermessungs- und Kartenstellen unter Berücksichtigung allgemeiner Geschäftsbedingungen gegen Kostenerstattung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Abgabe von Geodaten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)