Inhalt: Häufige Fragen (FAQ = Frequently Asked Questions)
Die FAQs sind eine Sammlung von häufig gleichen oder ähnlichen Fragen. Um allen Besuchern dieser Seite schnell weiter zu helfen, sind auf dieser
Seite praktische Antworten zu häufig gestellten Fragen thematisch gegliedert zusammengestellt.
Wenn die Frage allgemein (für alle Dienststellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) beantwortet werden kann, finden Sie die Antwort auf dieser
Seite. Müssen bei den Anworten Besonderheiten der Region berücksichtigt werden, erfolgt die Beantwortung auf der Seite des örtlich zuständigen
Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) oder in ELWIS.
Bei den Fragen finden Sie die Antwort entweder direkt oder Sie können über eine Tabelle oder eine Karte das zuständige WSA ermitteln. Wenn das zuständige WSA noch keine Internetpräsenz hat, kann die Antwort nur auf dem traditionellen Weg über die angegebene Telefon- oder Faxnummer eingeholt werden.
Eine verbindliche digitale Bearbeitung von Vorgängen (z. B. Anträge für Genehmigungen usw.) ist derzeit noch nicht möglich.
FAQ oder wie komme ich zu was
Schifffahrt
- Welches Patent oder welchen Schein/Befähigungsnachweis benötige ich, um mein Wasserfahrzeug zu führen?
- Wo kann ich das Patent oder den erforderlichen Schein/Befähigungsnachweis erwerben?
- Ist mein Führerschein noch gültig?
- Wo erhalte ich Ersatz für meinen verlorenen Führerschein?
- Wie kann ich ein Kleinfahrzeug registrieren?
- Was muß ich als Sportbootvermieter beachten?
- Wie schnell darf ich auf der Bundeswasserstraße fahren?
- Wie sind die Befahrensregeln auf der Bundeswasserstraße?
- Wo erhalte ich Informationen über Schifffahrtssperren?
- Wo erhalte ich Informationen über die zugelassenen Schiffsabmessungen?
- Wo finde ich Liegeplätze oder Häfen an der Bundeswasserstraße?
- Wann muß ich einen Lotsen nehmen?
bauliche Anlage (Steg, Ufermauer usw.)
- Ist eine Genehmigung für die Errichtung eines Steges oder einer sonstigen Anlage an einer Bundeswasserstraße erforderlich?
- Wo erhalte ich Informationsmaterial über die Wasserstraßen und die Bauwerke an den Wasserstraßen?
Nutzung (z. B. Flächen pachten)
Betriebszeiten (Schleusen, Brücken)
Sonstiges
Antworten zu den FAQs
Schifffahrt
- Welches Patent oder welchen Schein/ Befähigungsnachweis benötige ich, um mein Wasserfahrzeug zu führen? Informationen zu den erforderlichen Patenten oder Scheinen sind auf den Seiten zur Freizeitschifffahrt in ELWIS zu finden.
- Wo kann ich das Patent oder den erforderlichen Schein/Befähigungsnachweis erwerben? Die Information zum Erwerb von Patenten oder den erforderlichen Schein/Befähigungsnachweisen sind auf den Seiten zur Freizeitschifffahrt in ELWIS zu finden. Zum Sportküstenschifferschein finden Sie in ELWIS ebenfalls Informationen.
- Ist mein Führerschein noch gültig? Die Information ist auf den Seiten zur Freizeitschifffahrt in ELWIS zu finden.
- Wo erhalte ich Ersatz für meinen verlorenen Führerschein? Eine Ersatzausfertigung erhalten Sie beim Deutschen Motor Yacht Verband (Tel. 040 6390430, E-Mail: mail@dmyv.de] wenn es sich um einen Sportbootführerschein-Binnen für Sportboote mit Antriebsmaschine handelt. In den übrigen Fällen beim Deutschen Segler-Verband (Tel. 040 6320090). Für beide Verbände lautet die Anschrift: Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg.
- Wie kann ich ein Kleinfahrzeug registrieren? Zur Registierung von Kleinfahrzeugen finden Sie ein entsprechendes Merkblatt in ELWIS. Den Antrag können Sie bei einem Wasser- und Schifffahrtsamt Ihrer Wahl, eventuell in Ihrer Nähe (festzustellen über eine Tabelle oder eine Karte ) stellen. Einige Wasser- und Schifffahrtsämter bieten auf Ihren Internetseiten das Antragsformular bereits in elektronischer Form an (siehe WSA Eberswalde in der Rubrik "Wie komme ich zu was", WSA Minden in der Rubrik "Wie komme ich zu was"). Der Antrag ist in schriftlicher Form per Post einzusenden.
- Was muss ich als Sportbootvermieter beachten? Hinweise zur Vermietung von Sportbooten finden Sie sowohl in ELWIS (Merkblatt, Sportbootvermietungsordnung-Binnen) als auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Sportboote werden auf ihre Ausrüstung geprüft. Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen WSA in Verbindung, welches Sie über eine Tabelle oder eine Karte ermitteln können.
- Wie schnell darf ich auf der Bundeswasserstraße fahren? Diese und weitere Informationen können Sie den in ELWIS vorhandenen Merkblättern für Wassersportler bzw. Verkehrsvorschriften sowie den entsprechenden Schifffahrtspolizeiverordnungen entnehmen.
- Wie sind die Befahrensregeln auf der Bundeswasserstraße? Hierzu sind ebenfalls Informationen in ELWIS verfügbar.
- Wo erhalte ich Informationen über Schifffahrtssperren? über Schifffahrtssperren informieren in ELWIS die Nachrichten für die Binnenschifffahrt.
- Wo erhalte ich Informationen über die zugelassenen Schiffsabmessungen? Die Informationen zu den zugelassenen Tiefgängen/ zugelassenen Abmessungen auf den Seewasserstraßen befinden sich auf dem WSV.de Seiten. Im Binnenbereich werden die Fahrrinnentiefen angeben. Details finden sich bei ELWIS. Detailierte Informationen über Sonderregelungen/Ausnahmen erhalten Sie beim zuständigen WSA, eventuell in Ihrer Nähe (festzustellen über eine Tabelle oder eine Karte).
- Wo finde ich Liegeplätze oder Häfen an der Bundeswasserstraße? Informationen über öffentliche Häfen erhalten Sie beim Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen. Über Liegeplätze an Bundeswasserstraßen kann Ihnen das zuständige WSA (festzustellen über eine Tabelle oder eine Karte) Auskunft erteilen.
- Wann muss ich einen Lotsen nehmen? Informationen zur Lotsannahmepflicht erhalten Sie beim zuständigen WSA.
bauliche Anlage (Steg, Ufermauer usw.)
- Ist eine Genehmigung für die Errichtung eines Steges oder einer sonstigen Anlage an einer Bundeswasserstraße erforderlich? Eine Maßnahme an einer Bundeswasserstraße(BWaStr) ist dem zuständigen WSA anzuzeigen (festzustellen über eine Tabelle oder eine Karte. Eine Anzeige muß dem WSA ermöglichen, eine Entscheidung zu treffen, ob die Maßnahme einer Genehmigung bedarf. In der Regel stellt das zuständige WSA ein Merkblatt zur Verfügung, das die für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen auflistet. Unterbleibt eine Anzeige, kann eine Ordungswidrigkeitsanzeige mit einem Bußgeld folgen.
- Wo erhalte ich Informationsmaterial über die Wasserstraßen und die Bauwerke an den Wasserstraßen? Aktuelles Informationsmaterial und Unterlagen finden Sie im Archiv.
Nutzung (z. B. Flächen pachten)
- Was ist bei einer längeren Inanspruchnahme einer
Wasserfläche zu beachten?
Wenn eine Wasserfläche in Anspruch genommen wird, ist
neben einer möglicherweise erforderlichen strom- und
schifffahrtspolizeilichen Genehmigung auf jedem Fall ein Nutzungsvertrag mit dem
zuständigen WSA (festzustellen über eine Tabelle
oder eine Karte) abzuschließen.
Ein
Musternutzungsvertrag
(PDF Datei 99 kByte) deckt fast alle möglichen Varianten von Nutzungen ab.
Betriebszeiten (Schleusen, Brücken)
- Wo erhalte ich Informationen zu den Betriebszeiten von Schleusen, Hebewerken? Über die aktuellen Betriebszeiten informiert das zuständige WSA (festzustellen über eine Tabelle oder eine Karte ). Betriebszeiten von Schleusen und Hebewerken sind komplett in ELWIS enthalten.
Sonstiges
- Wo erhalte ich Karten der Bundeswasserstraßen? Sämtliche Kartenprodukte und Geodatendienste der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sind in der Rubrik Service, Karten beschrieben. Revierspezifische Karten werden von den regionalen Vermessungs- und Kartenstellen herausgegeben. Amtliche Seekarten der Nord- und Ostsee verkaufen das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und die meisten Schiffsausrüster und Buchhandlungen.