Inhalt: UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
Im Rahmen neuer Regelungen bei der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung für die Erteilung von Sprechfunkzeugnissen ist die Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken in Koblenz (FVT) zur zuständigen Stelle für den Erwerb von UKW-Sprechfunkzeugnissen für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) bestimmt worden.
Die neue Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung mit den Bestimmungen für den Erwerb von UBI gilt ab 1. Januar 2003. Anlass für die Änderung der bisher gültigen Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung waren Änderungen bei der Verordnung über Seefunkzeugnisse, deren Fassung vom 17. Juni 1992 am 31. Dezember 2002 außer Kraft getreten ist, die neue Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk der ZKR, die Übertragung von Aufgaben der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation aus dem Bereich des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) auf das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW).
- Die FVT als "zuständige Stelle" im Sinne der gültigen Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung hat u.a. folgende Aufgaben:
- Bestellen der Prüfungsausschüsse,
- Bestellung der Prüfungskommissionen für den Prüfungsausschuss der FVT,
- Feststellen der fachlichen Befähigung der Prüfer,
- Fortschreibung des UBI-Prüfungsfragenkatalogs,
- Ausstellen von UBI-Zeugnissen für die Berufsschifffahrt,
- Einzug der nach § 4 Abs.(3) BinSchSprFunkV benannten Zeugnisse,
- Führen einer zentralen Datenbank über erteilte UBI-Zeugnisse,
- Ausüben des Kontrollorgans des UBI-Wesens generell.
- Anerkannte Prüfungsausschüsse sind eingerichtet
- für die Sportschifffahrt
- beim Deutschen Motoryachtverband e. V. (DMYV) und
- Deutschen Segler-Verband e. V. (DSV);
- sie führen ab 1. Januar 2003 die Prüfungen für die Sportschifffahrt durch und stellen die Funkzeugnisse aus,
- für die Berufsschifffahrt
- bei der Wasserschutzpolizeischule in Hamburg,
- dem Schifferberufskolleg Rhein,
- dem Schulschiff Rhein und der
- FVT Koblenz.
- für die Sportschifffahrt
Prüfungsausschüsse der Berufsschifffahrt stehen auch im Rahmen eingeschränkter Kapazitäten der Sportschifffahrt zur Verfügung, ausgenommen hiervon ist die Wasserschutzpolizeischule in Hamburg. Weitere Prüfungsausschüsse kann die FVT einrichten, die vorrangig Bewerbern aus der Berufschifffahrt dienen sollen.
Übrigens wird zwischen Sprechfunkzeugnissen der Berufs- und Sportschifffahrt nicht mehr unterschieden.
Dass das UBI-Zeugnis u. a. eine Grundvoraussetzung für den Erwerb des Radarpatents ist, unterstreicht die Wichtigkeit dieses Zeugnisses für die Binnenschifffahrt.
Anträge / Ansprechpartner in der FVT / Telefon / E-Mail / Anschrift
Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Erwerb und zur Ausstellung des amtlich anerkannten
UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk
Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses
für den Binnenschifffahrtsfunk
Anträge / Info / Ansprechpartner unter:
- Hr. Ralf Weiler
- Tel. 0261 / 9819 - 0 (Zentrale)
- Tel. 0261 / 9819 - 2213 (Durchwahl)
- Fax 0261 / 9819 - 2155 (Durchwahl)
- E-Mail Ralf.Weiler@wsv.bund.de
- Besucheranschrift:
- Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken
- Weinbergstr. 11-13
- 56070 Koblenz
- Postanschrift :
- Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken
- Postfach 10 04 20
- 56034 Koblenz
Informationen zu UBI
- Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung - BinSchSprFunkV)*
- Merkblatt für die Schifffahrt UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
- Merkblatt für Wassersportler 1 Funkzeugnisse für den Seefunkdienst LRC und SRC
- Merkblatt für Wassersportler 2 Funkzeugnisse für den Seefunkdienst LRC / SRC und Binnenschifffahrtsfunk UBI
- Merkblatt für Wassersportler 3 (Aktualisierte Version vom 01. August 2006) Informationen über den Mobilen Seefunkdienst und den Binnenschifffahrtsfunk
- Liste der Fundstellen von Veröffentlichungen des BMVBW zu Seefunkzeugnissen und zum UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
- Merkblatt Verkehrssicherungsfunk 2007 ca. 1,7 MB
- Merkblatt zu den Zonen 1-4
- Die genaue Auflistung der Zonen in Wasserstraßen ergibt sich aus den Anlagen 1, 2 und 3 der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung vom 17. März 1988(BGBl. I S. 238), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3050) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; im Sinne der Richtlinie 91/672/EWG und der Richtlinie 96/50/EG sind Seeschiffahrtsstraßen die Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 und Binnenwasserstraßen die Wasserstraßen der Zonen 3 und 4.
- Darüber hinaus gilt das UBI- Zeugniss natürlich auch auf allen Binnenwasserstraßen der Mitgliedsländer, die die regional Vereinbarung unterzeichnet haben. z Zt.: Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, Kroatien, Ungarn, Luxemburg, Moldau, Niederlande, Polen, Rumänien, Slowakei, Schweiz, Tschechien, Jugoslawien.
- Übersichtskarte / Grafische Darstellung der Zonen 1-4
- Merkblatt für Funkzeugnis-Ersatzausfertigung
- Merkblatt der Funkzeugnisse Tabellarische Übersicht der häufigsten Zeugnissparten vor und nach der Einführung der Binnenschifffahrts- Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) zum 01.01.2003 und deren Befähigungsinhalte auf den Wasserstraßen.
- Merkblatt zum Thema: "Kombianlagen / Funkzeugnisse"
- Hinweis zur Anerkennung von Funkzeugnissen der ehemaligen DDR
- Merkblatt zum Thema ausländische Funkzeugnisse
UBI / Gesamtfragenkatalog / Fragebögen / Musterantworten zum Download
Schriftliche Prüfung für das UKW-Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrtfunk
Fragenkataloge und
Prüfungstexte in Prüfungen zum Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Hinweis: Die Fragenkatalogen enthalten einige Fragen, die sich auf die ehemaligen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) beziehen. Seit dem 13. Juli 2005 trägt diese Behörde die neue Bezeichnung "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ("Bundesnetzagentur"). Bei der Beantwortung der Prüfungsfragen, die sich auf die ehemalige "Regulierungsbehörde für Telekommunikatiion und Post" beziehen, gelten b.a.w. also folgende Kurzbezeichnungen als richtig:
- Regulierungsbehörde
- RegTP
- Bundesnetzagentur
- BNetzA
UBI-Fragebögen / Musterantworten,
gültig ab 01.10.2007
(Berichtigte Ausgabe,
siehe Hinweis unten)
- Gesamtfragenkatalog
- Musterantworten UBI 001
- Musterantworten UBI 002
- Musterantworten UBI 003
- Musterantworten UBI 004
- Musterantworten UBI 005
- Musterantworten UBI 006
- Musterantworten UBI 007
- Musterantworten UBI 008
- Musterantworten UBI 009
- Musterantworten UBI 010
- Musterantworten UBI 011
- Musterantworten UBI 012
- Übersicht Punkte-/ Frageverteilung
- Übersicht Punkte-/ Frageverteilung (Ergänzungsprüfung)
Hinweis zur berichtigten Ausgabe:
Entgegen den im Verkehrsblatt Nr. 11/2007 vom 16. Mai 2007 S. 423 veröffentlichten Texten sind hier bereits folgende Berichtigungen vorgenommen worden:
- im Gesamtfragenkatalog und Musterantwortbogen 6 ist bei Frage Nr. 41 das Wort "unterbrochene" durch "ununterbrochene" ersetzt worden
- im Gesamtfragenkatalog und Musterantwortbogen 8 ist Frage 69 mit zwei (··) Punkten statt einem Punkt zu bewerten.
- im Gesamtfragenkatalog und in den Musterantwortbogen 4, 5, 6, 10, und 11 ist die Frage 18 mit zwei (··) Punkten statt drei Punkten zu bewerten.
Diese Änderungen sind in den hier veröffentlichten Fragebögen bereits berücksichtigt.
Die offizielle Veröffentlichung dieser Änderungen im Amtsblatt der Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland (Verkehrsblatt, VkBl.) wird in Kürze erfolgen.
UBI / Musterantworten für die Ergänzungsprüfung
Schriftliche Prüfung für das
UKW-Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrtsfunk
- Ergänzungsprüfung-Musterantworten UBI 001
- Ergänzungsprüfung-Musterantworten UBI 002
- Ergänzungsprüfung-Musterantworten UBI 003
- Ergänzungsprüfung-Musterantworten UBI 004
- Ergänzungsprüfung-Musterantworten UBI 005
- Ergänzungsprüfung-Musterantworten UBI 006
- Ergänzungsprüfung-Musterantworten UBI 007
- Ergänzungsprüfung-Musterantworten UBI 008
- Ergänzungsprüfung-Musterantworten UBI 009
- Ergänzungsprüfung-Musterantworten UBI 010
- Ergänzungsprüfung-Musterantworten UBI 011
- Ergänzungsprüfung-Musterantworten UBI 012
UBI / Übungsfragebögen
Übungsfragebögen zur Vorbereitung auf das
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
- Übungsfragebogen UBI 001
- Übungsfragebogen UBI 002
- Übungsfragebogen UBI 003
- Übungsfragebogen UBI 004
- Übungsfragebogen UBI 005
- Übungsfragebogen UBI 006
- Übungsfragebogen UBI 007
- Übungsfragebogen UBI 008
- Übungsfragebogen UBI 009
- Übungsfragebogen UBI 010
- Übungsfragebogen UBI 011
- Übungsfragebogen UBI 012
UBI / Übungsfragebögen Ergänzungsprüfung
Übungsbogen für die Ergänzungsprüfung von SRC / LRC auf UBI
- Übungsfragebogen Ergänzungsprüfung UBI 001
- Übungsfragebogen Ergänzungsprüfung UBI 002
- Übungsfragebogen Ergänzungsprüfung UBI 003
- Übungsfragebogen Ergänzungsprüfung UBI 004
- Übungsfragebogen Ergänzungsprüfung UBI 005
- Übungsfragebogen Ergänzungsprüfung UBI 006
- Übungsfragebogen Ergänzungsprüfung UBI 007
- Übungsfragebogen Ergänzungsprüfung UBI 008
- Übungsfragebogen Ergänzungsprüfung UBI 009
- Übungsfragebogen Ergänzungsprüfung UBI 010
- Übungsfragebogen Ergänzungsprüfung UBI 011
- Übungsfragebogen Ergänzungsprüfung UBI 012
Beispiele für die praktischen Prüfungsteile
- Die praktische Prüfung besteht aus drei Teilen:
- Der Textaufnahme
- Der Textabgabe
- Der Bedienung des Gerätes mit Fallbeispielen
- Musterbeispiel für die Textaufnahme und Textabgabe
- (Hier ist die Anwendung der Buchstabiertafel gefordert. Der Prüfer wird Ihnen den Text vorlesen und ggf. Schiffsnamen, Ortlagen usw. buchstabieren. Bei der Textabgabe lesen Sie dem Prüfer einen entsprechenden Text vor)
- Musterbeispiel für die Bedienung am Gerät
- mit einer Situationsbeschreibung des Sachverhalts. (Hier bekommen Sie eine Situation beschrieben und müssen diese nach dem Inhalt als Not-, Dinglichkeits-, Sicherheits- oder Routinegespräch einordnen und die entsprechenden Meldungen absetzten.)
- Buchstabiertafel nach ITU
- Die Beherschung des internationalen Buchstabieralphabets ist für den UKW-Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen notwendig und wird im Rahmen der Textaufnahme-/Texabgabeprüfung abgefragt.
Hinweis zum Erwerb von Funkzeugnissen für den mobilen Seefunkdienst (SRC/LRC):
Informationen zum Erwerb der Seefunkzeugnisse für die Sportschifffahrt veröffentlicht die Zentralen Verwaltungsstelle (ZVSt) im Deutschen Segler-Verband auf ihrer Website www.dsv.org in der Rubrik Funk.
Fragenkataloge und Prüfungstexte für die Prüfungen zum Erwerb des Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (Long Range Certificate [LRC]) und des Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (Short Range Certificate [SRC]) stehen u.a. unter dem Link http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/hinweise-sprechfunk-funkzeugnisse/index.html zum kostenlosen Download zur Verfügung.
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