Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken

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Inhalt: UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk

Im Rahmen neuer Regelungen bei der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung für die Erteilung von Sprechfunkzeugnissen ist die Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken in Koblenz (FVT) zur zuständigen Stelle für den Erwerb von UKW-Sprechfunkzeugnissen für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) bestimmt worden.

Die neue Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung mit den Bestimmungen für den Erwerb von UBI gilt ab 1. Januar 2003. Anlass für die Änderung der bisher gültigen Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung waren Änderungen bei der Verordnung über Seefunkzeugnisse, deren Fassung vom 17. Juni 1992 am 31. Dezember 2002 außer Kraft getreten ist, die neue Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk der ZKR, die Übertragung von Aufgaben der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation aus dem Bereich des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) auf das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW).



Prüfungsausschüsse der Berufsschifffahrt stehen auch im Rahmen eingeschränkter Kapazitäten der Sportschifffahrt zur Verfügung, ausgenommen hiervon ist die Wasserschutzpolizeischule in Hamburg. Weitere Prüfungsausschüsse kann die FVT einrichten, die vorrangig Bewerbern aus der Berufschifffahrt dienen sollen.

Übrigens wird zwischen Sprechfunkzeugnissen der Berufs- und Sportschifffahrt nicht mehr unterschieden.

Dass das UBI-Zeugnis u. a. eine Grundvoraussetzung für den Erwerb des Radarpatents ist, unterstreicht die Wichtigkeit dieses Zeugnisses für die Binnenschifffahrt.


Anträge / Ansprechpartner in der FVT / Telefon / E-Mail / Anschrift

Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Erwerb und zur Ausstellung des amtlich anerkannten
UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk

Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses
für den Binnenschifffahrtsfunk

Anträge / Info / Ansprechpartner unter:


Informationen zu UBI


UBI / Gesamtfragenkatalog / Fragebögen / Musterantworten zum Download

Schriftliche Prüfung für das UKW-Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrtfunk
Fragenkataloge und Prüfungstexte in Prüfungen zum Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Hinweis: Die Fragenkatalogen enthalten einige Fragen, die sich auf die ehemaligen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) beziehen. Seit dem 13. Juli 2005 trägt diese Behörde die neue Bezeichnung "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ("Bundesnetzagentur"). Bei der Beantwortung der Prüfungsfragen, die sich auf die ehemalige "Regulierungsbehörde für Telekommunikatiion und Post" beziehen, gelten b.a.w. also folgende Kurzbezeichnungen als richtig:


UBI-Fragebögen / Musterantworten,
gültig ab 01.10.2007
(Berichtigte Ausgabe, siehe Hinweis unten)

Hinweis zur berichtigten Ausgabe:

Entgegen den im Verkehrsblatt Nr. 11/2007 vom 16. Mai 2007 S. 423 veröffentlichten Texten sind hier bereits folgende Berichtigungen vorgenommen worden:

  1. im Gesamtfragenkatalog und Musterantwortbogen 6 ist bei Frage Nr. 41 das Wort "unterbrochene" durch "ununterbrochene" ersetzt worden
  2. im Gesamtfragenkatalog und Musterantwortbogen 8 ist Frage 69 mit zwei (··) Punkten statt einem Punkt zu bewerten.
  3. im Gesamtfragenkatalog und in den Musterantwortbogen 4, 5, 6, 10, und 11 ist die Frage 18 mit zwei (··) Punkten statt drei Punkten zu bewerten.

Diese Änderungen sind in den hier veröffentlichten Fragebögen bereits berücksichtigt.

Die offizielle Veröffentlichung dieser Änderungen im Amtsblatt der Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland (Verkehrsblatt, VkBl.) wird in Kürze erfolgen.


UBI / Musterantworten für die Ergänzungsprüfung
Schriftliche Prüfung für das UKW-Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrtsfunk


UBI  / Übungsfragebögen
Übungsfragebögen zur Vorbereitung auf das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk


UBI /  Übungsfragebögen Ergänzungsprüfung
Übungsbogen für die Ergänzungsprüfung von SRC / LRC auf UBI


Beispiele für die praktischen Prüfungsteile

  1. Musterbeispiel für die Textaufnahme und Textabgabe
    • (Hier ist die Anwendung der Buchstabiertafel gefordert. Der Prüfer wird Ihnen den Text vorlesen und ggf. Schiffsnamen, Ortlagen usw. buchstabieren. Bei der Textabgabe lesen Sie dem Prüfer einen entsprechenden Text vor)
  2. Musterbeispiel für die Bedienung am Gerät
    • mit einer Situationsbeschreibung des Sachverhalts. (Hier bekommen Sie eine Situation beschrieben und müssen diese nach dem Inhalt als Not-, Dinglichkeits-, Sicherheits- oder Routinegespräch einordnen und die entsprechenden Meldungen absetzten.)
  3. Buchstabiertafel nach ITU
    • Die Beherschung des internationalen Buchstabieralphabets ist für den UKW-Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen notwendig und wird im Rahmen der Textaufnahme-/Texabgabeprüfung abgefragt.

Hinweis zum Erwerb von Funkzeugnissen für den mobilen Seefunkdienst (SRC/LRC):

Informationen zum Erwerb der Seefunkzeugnisse für die Sportschifffahrt veröffentlicht die Zentralen Verwaltungsstelle (ZVSt) im Deutschen Segler-Verband auf ihrer Website www.dsv.org in der Rubrik Funk.

Fragenkataloge und Prüfungstexte für die Prüfungen zum Erwerb des Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (Long Range Certificate [LRC]) und des Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (Short Range Certificate [SRC]) stehen u.a. unter dem Link http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/hinweise-sprechfunk-funkzeugnisse/index.html zum kostenlosen Download zur Verfügung.


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