Inhalt: UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
Für die Erteilung von Sprechfunkzeugnissen ist die Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken in Koblenz (FVT) zur zuständigen Stelle für den Erwerb von UKW-Sprechfunkzeugnissen für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) bestimmt worden.
Die Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung mit den Bestimmungen für den Erwerb von UBI gilt ab 1. Januar 2003. Anlass für die Änderung der bisher gültigen Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung waren Änderungen bei der Verordnung über Seefunkzeugnisse, deren Fassung vom 17. Juni 1992 am 31. Dezember 2002 außer Kraft getreten ist, die neue Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk der ZKR, die Übertragung von Aufgaben der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation aus dem Bereich des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) auf das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW).
- Die FVT als "zuständige Stelle" im Sinne der gültigen
Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung hat u.a. folgende Aufgaben:
- Bestellen der Prüfungsausschüsse,
- Bestellung der Prüfungskommissionen für den Prüfungsausschuss der FVT,
- Feststellen der fachlichen Befähigung der Prüfer,
- Fortschreibung des UBI-Prüfungsfragenkatalogs,
- Ausstellen von UBI-Zeugnissen für die Berufsschifffahrt,
- Einzug der nach § 4 Abs.(3) BinSchSprFunkV benannten Zeugnisse,
- Führen einer zentralen Datenbank über erteilte UBI-Zeugnisse,
- Ausüben des Kontrollorgans des UBI-Wesens generell.
- Anerkannte Prüfungsausschüsse sind eingerichtet
- für die Sportschifffahrt
- beim Deutschen Motoryachtverband e. V. (DMYV) und
- Deutschen Segler-Verband e. V. (DSV);
- sie führen ab 1. Januar 2003 die Prüfungen für die Sportschifffahrt durch und stellen die Funkzeugnisse aus,
- für die Berufsschifffahrt
- bei der Wasserschutzpolizeischule in Hamburg,
- dem Schifferberufskolleg Rhein,
- dem Schulschiff Rhein und der
- FVT Koblenz.
- für die Sportschifffahrt
Prüfungsausschüsse der Berufsschifffahrt stehen auch im Rahmen eingeschränkter Kapazitäten der Sportschifffahrt zur Verfügung, ausgenommen hiervon ist die Wasserschutzpolizeischule in Hamburg. Weitere Prüfungsausschüsse kann die FVT einrichten, die vorrangig Bewerbern aus der Berufschifffahrt dienen sollen.
Übrigens wird zwischen Sprechfunkzeugnissen der Berufs- und Sportschifffahrt nicht mehr unterschieden.
Dass das UBI-Zeugnis u. a. eine Grundvoraussetzung für den Erwerb des Radarpatents ist, unterstreicht die Wichtigkeit dieses Zeugnisses für die Binnenschifffahrt.
Anträge / Ansprechpartner in der FVT / Telefon / E-Mail / Anschrift
Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Erwerb und zur Ausstellung des amtlich anerkannten
UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk
Info / Ansprechpartner unter:
- Hr. Ralf Weiler
- Tel. 0261 / 9819 - 0 (Zentrale)
- Tel. 0261 / 9819 - 2213 (Durchwahl)
- Fax 0261 / 9819 - 2155 (Durchwahl)
- E-Mail Ralf.Weiler@wsv.bund.de
- Besucheranschrift:
- Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken
- Am Berg 3
- 56070 Koblenz
- Postanschrift :
- Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken
- Postfach 10 04 20
- 56034 Koblenz
Informationen zu UBI
- Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung - BinSchSprFunkV)*
- Merkblatt zu den Zonen 1-4
- Die genaue Auflistung der Zonen in Wasserstraßen ergibt sich aus den Anlagen 1, 2 und 3 der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung vom 17. März 1988(BGBl. I S. 238), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3050) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; im Sinne der Richtlinie 91/672/EWG und der Richtlinie 96/50/EG sind Seeschiffahrtsstraßen die Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 und Binnenwasserstraßen die Wasserstraßen der Zonen 3 und 4.
- Darüber hinaus gilt das UBI- Zeugniss natürlich auch auf allen Binnenwasserstraßen der Mitgliedsländer, die die regional Vereinbarung unterzeichnet haben. z Zt.: Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, Kroatien, Ungarn, Luxemburg, Moldau, Niederlande, Polen, Rumänien, Slowakei, Schweiz, Tschechien, Jugoslawien.
- Übersichtskarte / Grafische Darstellung der Zonen 1-4
- Merkblatt für Funkzeugnis-Ersatzausfertigung
- Merkblatt für Funkzeugnisse Tabellarische Übersicht der häufigsten Zeugnissparten vor und nach der Einführung der Binnenschifffahrts- Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) zum 01.01.2003 und deren Befähigungsinhalte auf den Wasserstraßen.
- Merkblatt zum Thema: "Kombianlagen / Funkzeugnisse"
- Hinweis zur Anerkennung von Funkzeugnissen der ehemaligen DDR
- Merkblatt zum Thema ausländische Funkzeugnisse
UBI / Gesamtfragenkatalog / UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI), gültig ab 01.10.2011
UBI / Übersicht Frageverteilung
gültig ab 01.10.2011
- Übersicht Punkte-/ Frageverteilung
- Übersicht Punkte-/ Frageverteilung (Ergänzungsprüfung für Bewerber SRC/ROC und LRC/GOC auf UBI)
UBI-Fragebögen / Musterantworten
gültig ab 01.10.2011
UBI / Übungsfragebögen Ergänzungsprüfung
Übungsbogen für die Ergänzungsprüfung von SRC/ROC und LRC/GOC auf UBI
gültig ab 01.10.2011
Hinweise zum Prüfungsablauf
Für die Vollprüfung (22 Fragen) ist eine Bearbeitungszeit von 60 Minuten vorgesehen. Die Prüfung ist bei Erreichen von 17 Punkten als bestanden zu werten.
Für die Ergänzungsprüfung (10 Fragen) SRC/ROC und LRC/GOC auf UBI ist eine Bearbeitungszeit von 30 Minuten vorgesehen und die Prüfung gilt bei Erreichen von 8 Punkten als bestanden.
Beispiele für die praktischen Prüfungsteile
- Die praktische Prüfung besteht aus drei Teilen:
- Der Textaufnahme
- Der Textabgabe
- Der Bedienung des Gerätes mit Fallbeispielen
- Musterbeispiel für die Textaufnahme und Textabgabe
- (Hier ist die Anwendung der Buchstabiertafel gefordert. Der Prüfer wird Ihnen den Text vorlesen und ggf. Schiffsnamen, Ortlagen usw. buchstabieren. Bei der Textabgabe lesen Sie dem Prüfer einen entsprechenden Text vor)
- Musterbeispiel für die Bedienung am Gerät
- mit einer Situationsbeschreibung des Sachverhalts. (Hier bekommen Sie eine Situation beschrieben und müssen diese nach dem Inhalt als Not-, Dinglichkeits-, Sicherheits- oder Routinegespräch einordnen und die entsprechenden Meldungen absetzten.)
- Buchstabiertafel nach ITU
- Die Beherschung des internationalen Buchstabieralphabets ist für den UKW-Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen notwendig und wird im Rahmen der Textaufnahme-/Texabgabeprüfung abgefragt.
Hinweis zum Erwerb von Funkzeugnissen für den mobilen Seefunkdienst (SRC/LRC):
Informationen zum Erwerb der Seefunkzeugnisse für die Sportschifffahrt veröffentlicht die Zentralen Verwaltungsstelle (ZVSt) im Deutschen Segler-Verband auf ihrer Website www.dsv.org in der Rubrik Funk.
Fragenkataloge und Prüfungstexte für die Prüfungen zum Erwerb des Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (Long Range Certificate [LRC]) und des Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (Short Range Certificate [SRC]) stehen u.a. unter dem Link http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/hinweise-sprechfunk-funkzeugnisse/index.html zum kostenlosen Download zur Verfügung.
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