Inhalt: Eignungsprüfung von Kameras zur Prozessüberwachung von Schleusen, Schiffshebewerken und beweglichen Brücken an Bundeswasserstraßen
Reinhard Schmidt
Im Rahmen der Automatisierung und Fernbedienung von Schleusen, Schiffshebewerken und beweglichen Brücken an den Bundeswasserstraßen kommt der Prozessüberwachung mittels TV-Technik immer größere Bedeutung zu. Die schwierigen Einsatzbedingungen unter verschiedensten Witterungseinflüssen und Beleuchtungsverhältnissen stellen hohe Anforderungen besonders an die Lichtempfindlichkeit und das Spitzlichtverhalten der verwendeten Kameras.Aus diesem Anlass führt die Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken (FVT) jährlich im November Kameraeignungsprüfungen durch. Die entsprechenden Eignungsbescheinigungen werden in zwei Kategorien erteilt:
- Eignung für die Prozessüberwachung im Tagbetrieb
- Eignung für die Prozessüberwachung im Tag / Nachtbetrieb
Bei Anlagen im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), bei denen die Bedienung von zentralen Bedienplätzen oder Fernbedienzentralen aus erfolgt, werden zur Prozessüberwachung nur Videokameras mit einer Eignungsbescheinigung der FVT eingesetzt.
Ziel der Eignungsprüfung ist es, festzustellen, ob eine Kamera für die Prozessüberwachung von Anlagen an Bundeswasserstraßen geeignet ist. Dabei sind die folgenden Punkte besonders zu beachten:
- Die auftretenden Beleuchtungsstärken unterliegen extremen Schwankungen. Auch bei sehr geringer Beleuchtung müssen die Kameras noch brauchbare Bilder für eine Prozessüberwachung liefern.
- Es treten oft starke Lichtreflexionen durch künstliche Beleuchtung oder durch Sonnenlicht auf der Wasseroberfläche auf. Diese Spitzlichter dürfen die Bilddarstellung nicht wesentlich beeinträchtigen.
- Bei der Fernbedienung von Schleusen spielt die Sicherheit eine wesentliche Rolle. Daher ist eine ausreichend hohe Auflösung erforderlich, um auch Details klar erkennbar wiedergeben zu können.
Die Eignungsprüfung wird in drei Abschnitten durchgeführt:
In einem ersten Schritt wird geprüft, ob die vorgegebenen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen von den Kameras erfüllt werden. Zusätzlich werden Handhabung und Bedienung sowie erweiterte Ausstattungsmerkmale untersucht.
Danach werden technische Eigenschaften der Kameras, wie z.B. Lichtempfindlichkeit, Auflösung und Spitzlichtverhalten ermittelt. Die Messungen erfolgen im Lichtlabor der FVT.
Bild 1: Messaufbau im Lichtlabor der FVT

Im Anschluss erfolgen Außenversuche an einer Großschifffahrtsschleuse unter realitätsnahen Bedingungen bei Tageslicht und bei Nacht mit künstlicher Beleuchtung. Die Bilder der Kameras werden als Videosequenzen aufgezeichnet und anschließend von mehreren Prüfpersonen visuell bewertet.
Bild 2: Außenversuche an einer Großschifffahrtsschleuse
Downloads:
- Spezifikationen und Teilnahmebedingungen
- Beschreibung der Prüfverfahren
- Erklärung zur Kameraausstattung
- Liste der Kameras mit Eignungsbescheinigung - Stand 2011
Ansprechpartner:
- (Dipl.-Ing. FH) Reinhard Schmidt
- Tel. 0261 9819 2182
- e-mail: Reinhard.Schmidt@wsv.bund.de
Bildnachweis: FVT