Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken

Hier gelangen Sie direkt zum Inhalt der Seite.

 

Hauptnavigation:


Inhalt: Kennzeichnung von Windenergieanlagen

Die FVT berät die zuständigen Behörden bezüglich der visuellen Kennzeichnung von Windenergieanlagen. Diese Beratung deckt die Kennzeichnung als Schifffahrtshindernis (Offshore-Windparks) sowie als Luftfahrthindernis ab.

Im Rahmen dieser Tätigkeit wurden zwei lichttechnische Standards erarbeitet, die in Genehmigungsverfahren angewandt werden können. Ob die Standards angewandt werden, muss durch die zuständigen Behörden festgelegt werden. Es sind abweichende Forderungen möglich.


Technischer Standard 5-Seemeilenfeuer

Der Standard beschreibt eine technische Umsetzung der Empfehlungen der "International Association of Marine Aids to Navigation and Lighthouse Authorities": IALA-Recommendation O-139 On The Marking of Man-Made Offshore Structures.

Download
 :

5-Seemeilenfeuer



Technischer Standard Erweiterte Spezifikationen des Feuers W, rot

Das Feuer W, rot ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen definiert. Zur Harmonisierung dieses Feuers mit anderen Lichtern sowie zur generellen Reduzierung der Lichtimmission kann es sinnvoll sein Obergrenzen für die abgestrahlte Lichtstärke zu fordern. Der Standard Feuer W, rot ES (Erweitere Spezifikationen) beschreibt eine winkelabhängige Obergrenze für die Lichtstärke des Feuers W, rot.

Download :

Feuer W, rot ES


Rückfragen sind schriftlich zu richten an die

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken
Kennwort: Windenergie
Postfach 100 420
56034 Koblenz
E-Mail: fvt@wsv.bund.de