Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken

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Inhalt: Beleuchtung von Schifffahrtszeichen mit regenerativer Energieversorgung

Tafelzeichen als Schifffahrtszeichen dienen zur Gefahrenkennzeichnung und Informationsgebung an See- und Binnenwasserstraßen. Die Größe, Form- und Farbgebung sowie die Piktogramme sind in den auf den See- und Binnenschifffahrtsstraßen jeweils geltenden Verkehrsordnungen vorgeschrieben.

Die Tafelzeichen werden bei Dunkelheit mit Propangas-Anstrahlern beleuchtet. Das Propangas wird in Standard-Druckflaschen vor Ort am Schifffahrtszeichen bevorratet. Es ist ein regelmäßiger Austausch der Gasflaschen durch das Betriebspersonal des zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamtes erforderlich.

Bild 1: Schifffahrtszeichen mit Propangasbeleuchtung
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Mit dem Ziel, den Instandhaltungsaufwand für den Betrieb der Schifffahrtszeichen zu minimieren sowie deren Sicherheit zu erhöhen, wurde die Entwicklung und Konzipierung einer elektrisch betriebenen Beleuchtung der Tafelzeichen mit einer autarken regenerativen Energieversorgung veranlasst.

Durch die Fachstelle für Verkehrstechniken wurde eine Tafelzeichenbeleuchtung mit elektrischen Anstrahlleuchten entwickelt. Zur Versorgung der elektrischen Anstrahler wurde eine regenerative Energieversorgung auf Basis von Solar- bzw. Solar- und Windenergie konzipiert. Zur Zwischenspeicherung der erzeugten elektrischen Energie dienen verschlossene Blei-Gel-Akkumulatoren mit einer Kapazität von 8,6 kWh bzw. 2,9 kWh.

Bild 2 und 3: Schifffahrtszeichen mit elektrischer Beleuchtung und photovoltaischer Energieversorgung
Bild 2    Bild 3

Bild 4 und 5: Schifffahrtszeichen mit elektrischer Beleuchtung und Hybrid-Energieversorgung
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Bild 6 und 7: Schifffahrtszeichen mit elektrischer Beleuchtung und Hybrid-Energieversorgung
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Bildnachweis: FVT