Inhalt: VOF-Vergabebekanntmachungen
Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bundesverwaltung für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für, über die e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellte Vergabeverfahren nach VOF (auch bei nationalen Vergabeverfahren in Anlehnung an die VOF), grundsätzlich die elektronische Angebotsabgabe erwünscht ist.
Unter der Adresse www.evergabe-online.info finden Sie umfassende Informationen zur e-Vergabe, zur Teilnahme an dem elektronischen Vergabeverfahren, zu den erforderlichen technischen Voraussetzungen sowie zu Informations- und Beratungsangeboten.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß dem Formblatt
Eigenerklärung
Eignung erbracht werden.
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Stand: 21.05.2013, 18:28 Uhr