Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

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Inhalt: Beamtenlaufbahn

Gemäß Art. 89 des Grundgesetzes verwaltet der Bund die Bundeswasserstraßen und nimmt die über den Bereich eines Landes hinausgehenden staatlichen Aufgaben der Binnenschifffahrt und die Aufgaben der Seeschifffahrt wahr, die ihm durch Gesetz übertragen worden sind.

Die zur Erfüllung dieser Aufgaben dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nachgeordnete Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) gliedert sich in eine Mittel- und Unterinstanz. Die Mittelinstanz besteht aus den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord (Kiel), Nordwest (Aurich), Mitte (Hannover), West (Münster), Südwest (Mainz), Süd (Würzburg) und Ost (Magdeburg). Den 7 Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sind als Unterinstanz insgesamt 39 Wasser- und Schifffahrtsämter jeweils mit mehreren Außenbezirken sowie mehrere Neubauämter nachgeordnet. Die Bundesanstalt für Wasserbau (Karlsruhe mit den Außenstellen in Ilmenau und Hamburg), die Bundesanstalt für Gewässerkunde (Koblenz), das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (Hamburg), das Havariekommando (Cuxhaven) und die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (Hamburg) unterstützen u.a. die Dienststellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung fachlich bei der Erledigung ihrer Aufgaben.

In der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sind ca. 13000 Beschäftigte tätig. Hiervon sind etwa 300 Beamte/innen des höheren technischen Dienstes und etwa 600 Beamte/innen des gehobenen technischen Dienstes.

Die Beamte/innen des höheren technischen Dienstes sind zum überwiegenden Teil als Führungskräfte in den Unterbehörden oder Mittelbehörden eingesetzt, z.B. als Sachbereichsleiter/in oder Leiter/in in einer Unterbehörde oder Dezernatsleiter/innen oder Leiter/in in einer Mittelbehörde. Die Beamte/innen des gehobenen technischen Dienstes sind als Führungskräfte z.B. als Leiter/in eines Außenbezirkes/ Bauhofes oder als Sachbereichsleiter/in in einem Wasser- und Schifffahrtsamt oder als Sachbearbeiter/in in einer Unterbehörde oder Mittelbehörde tätig. Die Fachaufgaben liegen in Bau, Betrieb und Verwaltung der Bundeswasserstraßen einschließlich der zugehörigen Anlagen (z. B. Staustufen, Schleusen, Pumpwerke, Brücken und Düker) sowie der Einrichtungen für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs (z. B. Seezeichen, Landradaranlagen, Funkortungsketten und für die Verkehrslenkung zuständige Revierzentralen).

Die Vielfalt der Aufgaben erfordert Diplomingenieure/innen, die ein breit angelegtes technisches Wissen erworben haben. Sie müssen bereit und in der Lage sein, sich fortlaufend in neue Fachgebiete einzuarbeiten, mit den Kollegen / Kolleginnen der anderen Fachrichtungen kooperativ zusammenzuarbeiten und Führungsverantwortung zu übernehmen

In der eineinhalbjährigen Ausbildung als Anwärter/in (gehobener technischer Dienst) bzw. zweijährigen Ausbildung als Baureferendar/in (höherer technischer Dienst) wird das zusätzlich erforderliche Verwaltungswissen erworben. Dieses umfasst die Gebiete Wasserstrassen/Wasserwirtschaft, Vorbereiten und Durchführen von Bauten, Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung sowie allgemeine und fachbezogene Rechts- und Verwaltungsgrundlagen.