Inhalt: Voraussetzungen
Ihre persönlichen Vorraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes sind:
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Bundesbeamtenverhältnis
- gem. § 7 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz ( BBG),
- das Höchstalter zum Beginn des Vorbereitungsdienstes beträgt derzeit 50 Jahre,
- der Nachweis der körperlichen Eignung durch eine amtsärztliche Untersuchung,
- die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses,
- wünschenswert sind fachliche Fremdsprachkenntnisse (z.B. Englisch, Französisch)
Fachliche Voraussetzung für Ihre Zulassung ist ein abgeschlossenes Master-Studium oder ein gleichwertiger Studienabschluss
- an einer Hochschule,
- Universität oder
- an einer anderen Bildungseinrichtung, die diesen gleichgestellt ist.
Für die Ausbildung in der Fachrichtung Bautechnik werden Bewerberinnen und Bewerber eingestellt, die erfolgreich Bauingenieurwesen - insbesondere mit der Vertiefung Wasserbau, Grundbau oder konstruktiver Ingenieurbau – studiert haben.
Für die Ausbildung in der Fachrichtung Maschinentechnik werden Bewerber und Bewerberinnen eingestellt, die erfolgreich Maschinenbau, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik, Informationstechnik, Schiffbau, Schiffstechnik etc. studiert haben.