Inhalt: Verdienst
Was verdienen Sie?
Die Grundlage für Ihre Besoldung ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.
Welche Besoldung Ihnen während und nach der Ausbildung gewährt wird, finden Sie zusammengefasst auf der linken Seite über die Navigationsfelder.
Derzeit erhalten die Referendarinnen und Referendare für die Dauer der Ausbildungszeit eine Anwärtersonderzulage nach § 63 BBesG.