Inhalt: Besoldung nach der Ausbildung
Nach erfolgreich abgeschlossener Referendarszeit können Sie zur Beamtin oder zum Beamten auf Probe ernannt werden. Ihre Amtsbezeichnung lautet dann: Technischer Regierungsrat bzw. Technische Regierungsrätin. Das entspricht der Besoldungsgruppe A13. Je nach anrechenbaren Vordienstzeiten werden Sie einer (Erfahrungs-)Stufe innerhalb der Besoldungsgruppe zugeordnet. Vordienstzeiten sind Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, also keine Ausbildungs- oder Studienzeiten. Die Festsetzung erfolgt individuell, die aktuellen Beträge können Sie der Anlage IV zum Bundesbesoldungsgesetz entnehmen.
Nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung können Sie bis zum Endamt der Laufbahn (Besoldungsgruppe A16) aufsteigen. Ämter ab der Besoldungsgruppe A 15 werden nach Ausschreibung und Auswahlverfahren vergeben.
| Grundgehalt A13/Stufe 2 | 3.650,80 Euro | |
| ggf. Verheiratetenzuschlag | 116,46 Euro | bzw. 216,05 Euro (verheiratet/1 Kind)* |
| Summe | 3.767,26 Euro | |
Individuelle Berechungen können Sie mit dem Bezügerechner des Bundesverwaltungsamtes durchführen.
Eine Krankenversicherung ist bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen. Es werden Beihilfen in Krankheitsfällen gewährt. Nähere Informationen sind zu finden unter Pensionen und Beihilfen bzw. im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG).
*Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 99,59 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 310,32 Euro