Inhalt: Besoldung während der Ausbildung
Bereits während der Referendarszeit befinden Sie sich im Beamtenverhältnis (auf Widerruf). Daher haben Sie Anspruch auf Dienstbezüge, deren Höhe sich aus dem Eingangsamt (bei Ihnen A13) und Ihrer familiären Situation ableitet. Zu den Anwärterbezügen gehören der Anwärtergrundbetrag und die Anwärtersonderzuschläge. Daneben werden der Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen gewährt.
Die Besoldung während des Vorbereitungsdienstes (Referendarszeit) ist in § 59 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) geregelt.
Die nachfolgend genannten Informationen haben ausschließlich informativen Charakter und sind für den Einzelfall individuell zu ermitteln. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Die Anwärterbezüge (Bruttomonatsbeträge) setzen sich derzeit zusammen aus dem:
| Grundgehalt | 1.187,07 Euro | |
| ggf. Verheiratetenzuschlag | 116,46 Euro | bzw. 216,05 Euro (verheiratet/1 Kind)* |
| Summe | 1.303,53 Euro | |
Zusätzlich wird derzeit ein Anwärtersonderzuschlag (gem. § 63 BBesG) in Höhe von 70 v.H. des Grundgehalts gezahlt (830,94 Euro).
Bei Dienstreisen bzw. Abordnungen werden beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zusätzlich Zuwendungen gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) bzw. Trennungsgeldverordnung (TGV) gezahlt.
Für Beamtinnen bzw. Beamten werden generell vom Dienstherrn (Bundesrepublik Deutschland) keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, da keine Versicherungspflicht besteht. Eine Krankenversicherung ist bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen. Es werden Beihilfen in Krankheitsfällen gewährt. Nähere Informationen sind zu finden unter Pensionen und Beihilfen bzw. im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG).
*Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 99,59 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 310,32 Euro